Bußgeld – Wofür kann man Bußgelder bekommen und was kann man dagegen unternehmen?

Viele von uns, die am Straßenverkehr teilnehmen, haben sich schon einmal einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Sei es, dass wir eine rote Ampel überquert haben, mit dem Fahrrad auf einem Bürgersteig gefahren sind oder, dass wir mit dem Auto zu schnell unterwegs waren. Hierbei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Ordnungsbehörde Verkehrssünder für entsprechende Verstöße mit empfindlichen Geldbußen belangen können.

Umso ärgerlicher ist es, wenn man wegen solcher Verstöße erhebliche (zum Beispiel berufliche) Nachteile hinnehmen muss. Daher setzt sich unser Fachanwalt für Verkehrsrecht in solchen Angelegenheiten für Ihre Interessen ein.

Es gibt viele Ordnungswidrigkeiten

Alleine in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind bereits eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten enthalten, die Verstöße im Straßenverkehrsrecht darstellen. Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind:

  • die Geschwindigkeitsüberschreitung
  • der Rotlichtverstoß
  • das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Park- und Halteverstöße
  • das Telefonieren mit einem Handy beim Führen eines Fahrzeugs
  • oder die Tatsache, dass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde.

Die Sanktionierung/Bestrafung richtet sich dabei nach dem Bußgeldkatalog

Die Höhe der Bußgelder sind in der Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt und festgelegt.  Neben den Regelsätzen für Bußgelder finden sich dort aber auch Bestimmungen über die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Die Höhe des Regelsatzes ist dabei auch abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Gefährdung für die Allgemeinheit.

So wird für das Fahren über eine rote Ampel, sofern die Rotphase nicht länger als eine Sekunde angedauert hat, nach dem Bußgeldkatalog beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 90,00 € fällig und es wird zudem ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Wird dabei zusätzlich ein Mensch gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200,00 € und es werden 2 Punkte im Register eingetragen sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Wie Sie sehen, hängt die Höhe des Bußgeldes vom genauen Sachverhalt ab. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, wo Behörden Fehler unterlaufen und kann Sie im Bußgeldverfahren unterstützen. Er ist in der Lage, das bestmögliche Ergebnis für Sie herausholen.

Bei geringen Verstößen, wie etwa bei Parkverstößen, wird kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld zwischen 5,00 € und 55,00 € ausgesprochen. Das Verwarngeld ist allerdings lediglich als Angebt der Behörde zu verstehen, das Verfahren unkompliziert abzuschließen. Zahlt der Betroffene nicht, wird von der Behörde anschließend ein Bußgeldbescheid erlassen. Im Gegensatz zum Verwarngeld kann hiergegen dann Einspruch eingelegt werden.

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen

Wie eingangs bereits beschrieben, kann man sich sehr schnell einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen. Ein Vorsatz oder eine böse Absicht ist hierbei nicht erforderlich. Fahrlässiges Handeln ist für die meisten Tatbestände ausreichend. Schnell kann es sein, dass Sie einmal ein Verkehrsschild und eine damit einhergehende Geschwindigkeitsübertretung nicht wahrnehmen und bemerken. Dennoch kann in der Folge einiges an Ärger und Problemen entstehen.

Manche Gerichte sind sogar dazu übergegangen, aus der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung auf ein vorsätzliches Handeln zu schließen. Die Gerichte argumentieren, dass dem Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40% aufgrund der Fahrgeräusche und der vorbeiziehenden Umgebung die Geschwindigkeitsüberschreitung dann nicht verborgen bleiben könnte.

In diesem Fall sollten Sie zunächst einmal folgende Punkte klären:

  • Wofür soll ich belangt werden. Was ist der genaue Vorwurf?
  • Ist der Vorwurf wahr und rechtmäßig?
  • Wie kann ich mich am besten wehren?

In der Praxis ist es so, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft oder falsch sind, was durch verschiedene Studien untermauert wird. Insofern folgt daraus, dass die Chancen für Sie, mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid etwas zu bewirken, bereits statistisch gegeben sind. Nehmen Sie die Dinge also nicht einfach hin, sondern lassen Sie sich professionell durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten

In diesem Fall sollten Sie zügig handeln und sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Dies geschieht, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Wie bereits beschrieben, lohnt es sich in vielen Fällen gegen Bußgeldbescheide vorzugehen.

Wenn Sie die Frist verpasst haben sollten, gibt es unter Umständen noch Möglichkeiten, trotzdem gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Auch hier sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Auch wenn Sie – als Laie – glauben, dass der Bescheid rechtens ist, kommt es in der Praxis häufig vor, dass von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wird, nicht genügend Beweise vorliegen oder der Bescheid formale Mängel aufweist. Lassen Sie daher Ihren Bescheid von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, bevor Sie diesen akzeptieren und zahlen.

Dies gilt umso mehr in den Fällen, in denen Sie mit einem Bußgeld oder einem Fahrverbot erheblichen Nachteilen entgegensehen, wie etwa dem Verlust des Arbeitsplatzes. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und der Einstellung des Verfahrens. Wir übernehmen alles Weitere für Sie und setzen uns für Ihre Sache ein.