• Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre rechtlichen Belange durch

Auf verkehrsrechtliche Angelegenheiten trifft die häufig vertretene Auffassung, Recht haben und Recht bekommen seien „zwei Paar Schuhe“, besonders zu. Strittige Situationen bedürfen einer juristischen Klärung, für die Sie sich der Hilfe eines versierten Anwalts für Verkehrsrecht bedienen sollten. Alltäglich befasst sich der Fachanwalt für Verkehrsrecht Kiunka mit Bußgeldbescheiden, verkehrsrechtlichen Straftaten oder den klassischen Verkehrsunfällen.

Im Straßenverkehr lauern zahlreiche Gefahren und Risiken, in denen die Schuldfrage nicht auf den ersten Blick zu klären ist. Bevor Sie sich gegenüber der Polizei zu einem Vorwurf äußern und beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt einräumen und Ihre Schuld eingestehen, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen und eine fundierte Verteidigungsstrategie aufbauen. Fachanwalt für Verkehrsrecht Kiunka ist Ihr Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt Sie dabei, Ihr Recht durchzusetzen und sich gegen Indizien und Anschuldigungen durch Vermutungen der Polizei zur Wehr zu setzen.

Zwei Autofahrer nach einem Unfall

Unsere Kanzlei verhilft Ihnen zu Ihrem Recht

Allein im Hinblick auf das Schadensmanagement von Haftpflichtversicherungen zeigt sich, wie wichtig eine fundierte Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Denn jeder Versicherer ist daran interessiert, der gegnerischen Partei die Schuld oder im Mindestmaß eine Teilschuld zuzuweisen, wodurch die eigenen Kosten minimiert werden sollen. Versicherer treten forciert auf und beauftragen eigene, nicht unabhängige Gutachter, die mit der Ermittlung der Schadenhöhe beauftragt werden. Der Geschädigte hat so keine Möglichkeit, den tatsächlichen Schadensumfang festzustellen.

Der Geschädigte soll gezielt davon abgehalten werden, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Vertrauen Sie nicht auf parteiliche Gutachter, sondern holen sich Unterstützung von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht und setzen Ihre Belange mit Kompetenz und Expertise durch.

Unsere Kanzlei ist nicht nur in verkehrsversicherungsrechtlichen Fragen, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldanordnungen und Straftaten im Straßenverkehr ein erfahrener Ansprechpartner. Möchten Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen oder steht Ihnen Geld von der Versicherung zu? Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren oder wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und sollen nun die Fahrerlaubnis abgeben?

Werden Ihnen Nötigung oder Gefährdung im Straßenverkehr angelastet oder werden Sie einer Alkohol- oder Drogenfahrt verdächtigt und müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen? Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie in Ihrem Sinne und nach einem Konzept, das in Präzision  auf Sie und Ihren Fall abgestimmt ist.

Rechtsberatung und juristische Vertretung bei Verkehrsverstößen

Warten Sie mit der Terminvereinbarung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht zu lange. Je früher Sie sich um die Durchsetzung Ihres Rechts kümmern, umso größer sind die Chancen zur Abwendung von empfindlichen Strafen und Bußgeldern. Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, egal ob Sie als Geschädigter oder Beschuldigter vor Gericht gehen und Ihr Recht durchsetzen möchten.

Sie können auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen und sich auf unsere Kompetenz berufen, mit der wir in Ihrem Auftrag sowohl außergerichtlich wie gerichtlich tätig werden. Selbst bei Verkehrsverstößen mit anschließender Untersuchungshaft unterstützen und vertreten wir Sie. Stetige Weiterbildungen und zahlreiche gewonnene Fälle untermauern unsere Expertise. Die Fachanwaltsordnung schreibt jedem Fachanwalt für Verkehrsrecht mindestens 15 Fortbildungsstunden im Bereich des Verkehrsrechts vor. Diese Verpflichtung wird von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert. Dies ist Ihr Vorteil, wenn Sie sich für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht entscheiden.

Viele Verkehrsverstöße, wie zum Beispiel eine Fahrt unter Alkohol oder ein Unfall mit Todesfolge können ohne eine anwaltliche Vertretung einschneidende Folgen haben. Unsere Mandantschaft geht über die rein rechtliche Vertretung hinaus und sieht Sie als Mensch, der in seiner Gesamtheit mit psychischen Einflüssen und der Schuldfrage sowie dem Wunsch nach einer fachkundigen Regulierung der Angelegenheit betrachtet wird. Im Erstgespräch finden wir heraus, worum es Ihnen eigentlich geht und in welchem Rahmen Sie eine Vertretung durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht benötigen.

Anhand dieser Kenntnis unterbreiten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Neben der Kompetenz steht die Diskretion bei uns an oberster Stelle. Unsere Kanzlei kümmert sich darum, dass keinerlei Details zu Ihrer Person und der verkehrsrechtlichen Angelegenheit an die Öffentlichkeit und die Medien gelangen. Wir sorgen dafür, dass im gesamten Prozess Ihre Privatsphäre geschützt wird.

Individuelle und personalisierte Strategien durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jedes Verkehrsdelikt und jeder Mandant ist anders. Daher gibt es bei unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht kein Konzept, das für jeden Mandanten gleichermaßen zur Anwendung kommt. Die Strategien und Maßnahmen für eine zielführende Prozessführung stimmen wir auf die Ausgangssituation und Ihr persönliches Rechtsinteresse ab.

Selbst bei schwerwiegenden verkehrsrechtlichen Vergehen im Zusammenhang mit einer Straftat kann unsere Kanzlei Sie dabei unterstützen, dass Sie mit einem milden Urteil und dem sprichwörtlich blauen Auge davonkommen. Mit unserem Spezialisten für Verkehrsrecht sind Sie nicht nur bestens beraten, sondern im gesamten Prozess professionell vertreten. Unsere Kanzlei  übernimmt auch komplexe Fälle und verhilft Ihnen zu dem Ihnen zustehenden Recht.