• Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Probleme mit der Steuer? Unsere Kanzlei kann helfen!

Natürlich ist jeder Bundesbürger verpflichtet, anfallende Steuern zu bezahlen. Das aktuelle Steuerrecht bietet aber oft auch Schlupflöcher, die man nutzen kann, um seine Steuerlast zu minimieren. Dabei kommt man allerdings rasch in Bedrängnis, wenn man nicht gut beraten ist.

 Ein Verstoß gegen das Steuerstrafrecht ist schneller vollendet, als man vermuten sollte. Fachanwalt für Strafrecht Kiunka bietet Ihnen hierbei  beste Beratung im Vorfeld. Ebenfalls übernimmt er Ihre Verteidigung im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht

Steuerfrei erben

Einer der häufigsten Fälle, in dem die Finanzfahnder einschreiten, sind Erbfälle. In vielen Fällen geschieht dies sogar unwissentlich. Befindet sich im Erbe unversteuerte Masse, also Wertgegenstände oder vor allem Barvermögen, haftet der Erbe.

Erkennt der Erbe, dass der Erblasser Werte unrichtig angegeben oder gar verschwiegen hat (sog. Schwarzgeldfund), ist er verpflichtet, dies nachträglich anzuzeigen. Ansonsten kommt der Erbe mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt. Hier kann es sogar zu einer Zuzahlungsverpflichtung aus dem eigenen Vermögen kommen. Bei einem komplizierten Erbe lohnt es sich daher, einen Rechtsvertreter vorab zu kontaktieren.

Probleme mit der Lohnsteuer

Natürlich muss auch vom Arbeitslohn Steuer abgeführt werden. Dies passiert normalerweise direkt an der Auszahlungsstelle, also beim Arbeitgeber. Auch hier können Absprachen getroffen werden, die die Steuerlast minimieren und so das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers erhöhen.

Solche Absprachen stellen allerdings eine sogenannte Schwarzlohnabrede dar und sind damit eine Sonderform der Steuerhinterziehung. Erschwerend kommt in solchen Fällen hinzu, dass es sich nicht nur um eine Hinterziehung der Lohnsteuer handelt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge verkürzt werden, was einen weiteren Straftatbestand darstellt.

Wie kann der Steuerstrafverteidiger helfen?

Ein auf das Steuerstrafrecht spezialisierter Anwalt kann Sie in allen Fragen des Steuerstrafrechts kompetent beraten. Akteneinsicht erhalten Sie nur über Ihren Strafverteidiger. So kann er den Akteninhalt sowie das Strafverfahren gemeinsam mit Ihnen im Detail aufbereiten.

Zudem hat er sämtliche Fristen von der strafrechtlichen bis zur steuerrechtlichen Fristsetzungsverjährung im Blick. Natürlich kann ein erfahrener Anwalt auch sämtliche entlastende Argumente so aufbereiten, dass sie von Justiz und Verwaltung auch entsprechend gewürdigt werden. Nicht zuletzt kennt er entscheidende Strafmilderungsgründe und hilft Ihnen, diese aufzubereiten.

Schlupflöcher im Steuersystem sinnvoll nutzen?

Geld zu verdienen, ist schön, es zu versteuern, schon weniger angenehm. Dennoch ist klar, dass jeder seiner Steuerpflicht nachkommen muss. Allerdings gibt es im Rahmen des Steuerrechts eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, die man sowohl als Unternehmer wie auch als Privater nutzen kann. Oft geschehen dabei allerdings Fehler, die Sie mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt bringen können.

Da ist dann fachlicher Rat gefragt, um die Folgen zu minimieren oder einen vollständigen Freispruch zu erreichen. Unsere Kanzlei  ist Ihnen dabei behilflich. Im Folgenden beschreiben wir einige Konstellationen, die zu einem Konflikt mit dem Steuerstrafrecht führen können.

Einkünfte aus Kapitalvermögen und Bargeldtransfers

Sehr interessiert sind die Fahnder der Finanzverwaltung auch an Einkünften aus jedwedem Kapitalvermögen sowie an Bargeldtransfers, etwa von ausländischen Banken (Österreich, Schweiz und Lichtenstein etc.).

Hier geht es darum, dass grundsätzlich jede Einnahme aus Kapitaltransfers in der Steuererklärung anzugeben ist, auch wenn sie schon durch eine Quellensteuer veranlagt wurde. Etwaige Freibeträge werden dann von dem Finanzamt bei der Ermittlung der Steuerlast berücksichtigt. Aber auch Bargeldtransfers aus dem Ausland machen die Fahnder hellhörig und sind natürlich anzugeben.

Kommen Sie hier mit dem Steuerrecht in Konflikt, empfiehlt sich unverzüglich der Weg zu einem erfahrenen Rechtsvertreter, wie etwa dem Fachanwalt für Strafrecht Kiunka.

Tatbestand Scheinrechnung

Häufig wird auch mit Scheinrechnungen agiert. Es werden also Rechnungen an sog. Strohmänner ausgestellt oder nicht existierende Firmen in den Rechnungskreislauf einbezogen. So kann natürlich das eigene Einkommen und somit die Steuerleistung vermindert werden.

Hinzu kommt allerdings auch noch, dass damit Mehrwertsteuer hinterzogen wird, wodurch ein zusätzlicher Straftatbestand erfüllt wird. Solche Scheinrechnungen können zum Konflikt mit dem Steuerstrafrecht führen. Lassen Sie sich durch einen kompetenten, Rechtsvertreter beraten.

So hilft unsere Kanzlei beim Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist komplex! Beschuldigte sowie Angeklagte benötigen kompetente Unterstützung im Steuerstrafverfahren. Dabei hilft Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht.