Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht: Hilfe für Unternehmen

Ein Spezialist für Strafrecht steht Ihnen mit Rat und Tat in einem Unternehmensstrafverfahren zur Seite. Als Fachanwalt hat er Erfahrung und stimmt mit Ihnen die passende Strategie zur Abwendung hoher Sanktionen ab. Dabei werden alle Schritte bei der Verteidigung mit Ihnen individuell abgestimmt. Beim ersten Gespräch beurteilt der Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht die rechtliche Lage Ihres Unternehmens in dem entsprechenden Fall und bespricht mit Ihnen Aussichten und Möglichkeiten.

Bei der Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie stützt sich Rechtsanwalt Kiunka auf umfangreiche Erfahrungen und langjährige Kompetenz. Er berät und unterstützt Mandanten in allen Facetten und Fragen im Unternehmensstrafrecht und erarbeitet individuell abgestimmte Lösungen.

Spezialgebiet Unternehmensstrafrecht

Rechtsanwalt Kiunka steht Ihnen beim Unternehmensstrafrecht kompetent zur Seite. Er unterstützt Sie sowohl bei der Abwehr von Sanktionen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als auch beim klassischen Strafrecht. Beistand in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhalten Sie ebenso wie rechtliche Vertretung bei Strafverfahren vor Amts- oder Landgerichten. Wir bereiten Sie auch intensiv auf Anhörungen vor oder stehen Ihnen bei Durchsuchungen Ihres Unternehmens zur Seite.

In Deutschland werden Unternehmen sanktioniert, wenn sie mit dem Recht in Konflikt geraten. Sie müssen für die Verfehlungen Ihrer Manager geradestehen. Dies geschieht entweder über das Ordnungswidrigkeitenrecht oder unmittelbar über das Strafrecht. Im Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Geldbußen, die im schlimmsten Fall bis zu 10 Millionen Euro betragen können. Fällig wird die Strafe u.a., wenn durch einen Mitarbeiter, der mit der Vertretung Ihres Unternehmens betraut ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, § 30 OWiG. Wirtschaftliche Vorteile, die das Unternehmen durch die Tat erlangt hat, können über die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung eingezogen werden. Unabhängig hiervon kann eine Vermögensabschöpfung in Form des sogenannten Verfalls angeordnet werden. Der Staat handelt nach dem Prinzip „Crime doesn‘t pay.“

Haben Ihre Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten begangen, muss das Unternehmen im schlimmsten Fall die rechtlichen Konsequenzen tragen. Damit Sie dann die beste Verteidigung bekommen, sollten Sie von Anfang an die Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen. Ein kompetenter Partner hierbei ist für Sie und Ihr Unternehmen Herr Fachanwalt Kiunka.

Empfindliche Geldbußen drohen

Selbstverständlich sind Unternehmen in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden. Ein Fachanwalt für Strafrecht berät Sie, wie Sie bei der Tätigkeit Ihres Unternehmens diesen rechtlichen Rahmen ausschöpfen und nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Dabei stützt sich der Anwalt auf jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

Ein auf das Unternehmensstrafrecht spezialisierter Anwalt erklärt Ihnen, wie Sie die typischen Fallstricke im Rahmen der Tätigkeit Ihres Unternehmens erkennen und umgehen. Nach den Maßgaben des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten müssen Unternehmen für Vergehen nämlich nicht nur hohe Geldstrafen zahlen. Auch andere Sanktionen drohen.

So dient das Instrument der Gewinnabschöpfung als Möglichkeit, ein Unternehmen wegen eines Gesetzesverstoßes zu bestrafen. Diese Gefahr kann ein Rechtsanwalt mit der richtigen Strategie häufig abwenden. Dafür sollte dieser möglichst früh in die rechtliche Auseinandersetzung miteinbezogen werden. Droht Ihnen ein Verfahren, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht einschalten.

Sollte der wirtschaftliche Vorteil die 10-Millionen-Grenze überschreiten, gilt selbst die zuvor genannte Grenze nicht mehr. Außerdem können auch noch weitere Strafen und Sanktionen gegen Ihr Unternehmen drohen. Selbst von öffentlichen Aufträgen können Unternehmen demnächst wohl ausgeschlossen werden, wenn Wirtschaftsdelikte begangen wurden.

In der Regel trifft die Möglichkeit des Verfalls Ihr Unternehmen auch dann, wenn es im Verfahren nicht zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt wurde. Ein Fachanwalt für Strafrecht entwickelt für diese speziellen Probleme von Beginn an die richtige Verteidigungsstrategie.

Auch das Strafrecht trifft Unternehmen

Während im Ordnungswidrigkeitenrecht dem Staat zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, erfolgt die strafrechtliche Sanktionierung anschließend über den Verfall und die Einziehung. Über § 73 Abs. 3 StGB kann nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen das Unternehmen vorgegangen werden.

Nach Maßgabe des sogenannten „Bruttoprinzips“ kann das Unternehmen hier noch nicht einmal gewinnmindernde Kosten geltend machen. Es wird alles abgeschöpft, was durch die Tat erlangt wurde. Was aber tatsächlich durch eine Straftat erlangt wurde, ist häufig umstritten. Gerade in diesem Bereich sollten Sie den Berechnungen der Staatsanwaltschaft nicht blind vertrauen. Ein erfahrener Strafverteidiger steht Ihnen konsequent und zuverlässig zur Seite.

Anwalt des Vertrauens

Empfindliche Sanktionen können Ihrem Unternehmen schaden. Mit einem kompetenten Anwalt für Unternehmensstrafrecht  haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite. Durch seine gute Beratung und die professionelle rechtliche Vertretung vor Gericht sichert er Ihnen im Unternehmensstrafrecht Ihre Existenz.