Deutschlandweit gibt es mehr als 4.000 fest installierte Blitzer. Ordnungsamt und Polizei führen zudem immer wieder auch mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Bereits eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung reicht aus, um in den Fokus der Bußgeldstelle zu geraten. Die möglichen Sanktionen reichen von einem einfachen Verwarnungsgeld bis hin zu einem Fahrverbot.
Doch nicht jeder Bescheid ist auch korrekt erstellt worden. Bei einer Beratung in der Fachkanzlei können Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Verkehrsrechtler ausloten, wie groß die Erfolgschancen eines Einspruchs sind.
Die rechtliche Grundlage für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Den Angaben des statistischen Bundesamtes zufolge ist eine überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache für Straßenverkehrsunfälle. Denn je schneller ein Fahrzeug ist, desto länger ist auch der Bremsweg. Gleichzeitig sorgt Beschleunigung auch dafür, dass mehr Bewegungsenergie entsteht – der Aufprall im Falle eines Zusammenstoßes hat also gravierende Folgen.
Zusammengefasst lässt sich also sagen: Eine reduzierte Geschwindigkeit reduziert die Anzahl der Unfälle und deren Schwere. Der Gesetzgeber beschäftigt sich daher bereits in § 3 der Straßenverkehrsordnung mit den gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland. Auch diese gelten allerdings nur bei Normalbedingungen. Zusätzlich ist nämlich auch festgeschrieben, dass der Autofahrer sein Fahrtempo stets an die äußeren Bedingungen anzupassen hat. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist also auch grundsätzlich möglich, obwohl die örtlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.
So schnell darf in Deutschland gefahren werden
Ist die Geschwindigkeit nicht durch ein eigenes Verkehrsschild vorgegeben, unterscheidet die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich drei unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten:
- Für Fahrten innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Tempolimit von maximal 50 km/h.
- Für Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 100 km/h als Obergrenze.
- Auf der Autobahn ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h festgeschrieben.
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn darf grundsätzlich überschritten werden. Ein festes Tempolimit gilt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung nicht. Im Falle eines Unfalls kann eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit allerdings zum Nachteil des Fahrers ausgelegt werden. Dies hängt aber vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich daher in einem solchen Fall eine umfassende Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Diese Strafen drohen Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Welche Strafen drohen, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, können Sie im Bußgeldkatalog nachlesen. Dieser reicht von einem einfachen Verwarngeld in Höhe von 10,00 € bis hin zu einem dreimonatigen Fahrverbot und einer Geldbuße in Höhe von 680,00 €. Die Behörde weicht unter anderem in folgenden Fällen von der Regelbuße ab:
- Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich kann die Geldbuße deutlich erhöht werden.
- In der Regel wird Vorsatz angenommen, sobald die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten wird. Gemäß einer Entscheidung des OLG Hamm soll sich dem Fahrer die Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der Fahrgeräusche aufdrängen.
- Auch Wiederholungstäter müssen mit einer Verdoppelung der Buße rechnen. Als Wiederholungstäter gilt dabei, wer innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 26 km/h überschreitet. In diesem Fall droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Wer zudem zu viele Punkte in der Verkehrssünderkartei angesammelt hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Auto fährt, muss damit rechnen, dass er seine Fahrerlaubnis erst zurück erhält, wenn er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (sog. „Idiotentest“) unterzogen hat. Eine frühzeitige Beratung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kann helfen, diese Maßnahme zu vermeiden. Jedenfalls kann Sie dieser ausreichend vorbereiten. Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen besteht nur jeder zweite die sogenannte MPU.
Mögliche Fehler in Bußgeldbescheiden
Auch, wenn ein Bußgeldbescheid erfasst wurde, bedeutet dies allerdings noch nicht, dass die Buße auch akzeptiert werden muss. Vielmehr steht Ihnen eine zweiwöchige Widerspruchsfrist zur Verfügung. Diese zu nutzen, kann sich durchaus lohnen. Denn viele der in Deutschland erstellten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Mögliche Ansatzpunkte eines Widerspruchs sind dabei:
- Eine fehlerhafte Eichung des Messgeräts führt zu einem ungültigen Messergebnis.
- Der Aufbau des Messgeräts wurde nicht korrekt durchgeführt oder nicht ausreichend dokumentiert.
- In einigen Bundesländern muss ein Mindestabstand für eine Geschwindigkeitsmessung vor dem maßgeblichen Verkehrsschild eingehalten werden.
- Ebenfalls muss in einigen Bundesländern bei Lasermessungen das sogenannte Vier-Augen-Prinzip beachtet werden, d. h. ein zweiter Messbeamter muss die Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigen. Dies gilt bei dem Gerät Riegl FG 21-P.
- Die Fotoliniendokumentation des Einseitensensors ES 3.0 ist nicht korrekt.
- Traffipax Speedophot der Firma Jenoptik Robot GmbH weist eine Reflexionsmessung auf.
- Der Aufbau des Geräts PoliScan Speed erfolgte nicht gemäß den Herstellerangaben.
Zudem gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, die bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in unserer Kanzlei detailliert besprochen werden können.
Bußgeldbescheid korrekt: Was kann noch getan werden?
Selbst bei einem korrekten Bußgeldbescheid kann es dennoch sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn im Falle eines eigentlich anstehenden Fahrverbots kann dieses unter Umständen entfallen und in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden.
Dies gilt beispielsweise, wenn durch das Fahrverbot die berufliche Zukunft gefährdet wäre. Weitere mögliche Gründe können ein sog. Augenblicksversagen oder ein sog. vermeidbarer Verbotsirrtum darstellen.
Gelingt auch dies nicht, ist es zumindest möglich, den Zeitraum des Fahrverbots zu beeinflussen. So kann es Sinn machen, die Strafe während des Jahresurlaubs zu verbüßen. Auch hier kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht unserer Kanzlei helfen, die Verhandlungen mit den Straßenverkehrsbehörden zu führen.
Erwischt bei der Geschwindigkeitsüberschreitung? Anwalt kontaktieren!
Wenn Sie zu schnell gefahren sind und Ihnen nun ein nicht unerhebliches Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot droht, sollten Sie schnellstmöglich mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen. Dank jahrelanger Erfahrung ist eine schnelle Einschätzung möglich, ob ein Einspruch sinnvoll ist und Erfolgschancen vorhanden sind.