Was ist ein Pflichtverteidiger?

Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor, ist es zwingend notwendig, dass das Gericht dem Beschuldigten einen Anwalt bestellt. Was ist ein Pflichtverteidiger und wann ist dieser gesetzlich erforderlich?

Welche Aufgaben hat der Pflichtverteidiger?

Im deutschen Strafprozess wird ein Verteidiger, der dem Beschuldigten durch das Gericht beigeordnet wird, als Pflichtverteidiger bezeichnet. Ein Fachanwalt für Strafrecht unserer Kanzlei Rudolph übernimmt die Pflichtverteidigung, wenn dies von Ihnen gewünscht und per Gesetz angeordnet wird (§§ 140 ff. StPO).

Die Voraussetzungen der Pflichtverteidigung liegen gem. § 140 StPO in folgenden Fällen vor:

  • eine Gerichtsverhandlung findet vor einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht statt
  • eine Tat liegt vor, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann
  • Drohung eines Berufsverbot
  • eine schwierige Rechts- oder Sachlage liegt vor
  • man selbst ist nicht fähig, sich zu verteidigen
  • es liegt bereits Untersuchungshaft vor
  • eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung ist anhängig
  • ein Sicherungsverfahren wird angeordnet

In einigen geschilderten Fällen bestellt das Gericht selbst dann einen Pflichtverteidiger, wenn Beschuldigte sich selbst verteidigen möchten. In diesem Fall spricht die Gesetzgebung von einer „Zwangsverteidigung“.

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Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

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    33605 Bielefeld

Was geschieht im Fall der notwendigen Verteidigung?

Das Gericht wird dem Beschuldigten von Amtswegen, also ohne einen speziellen Antrag, einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Bevor das Gericht einen Anwalt eigenmächtig benennt, wird dem Beschuldigten eine Gelegenheit eingeräumt einen Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens zu benennen. Dieser wird seitens des Gerichts in der Regel als Pflichtverteidiger bestellt. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig mit einem Spezialisten für Strafrecht Kontakt aufzunehmen. Dieser wird sich dann fristgerecht mit dem Gericht in Verbindung setzen und sich für Sie als Pflichtverteidiger bestellen lassen.

Pflichtverteidigung: Ab welchem Zeitpunkt?

Der Anwalt ist spätestens dann zu bestellen, wenn Ihnen die Anklageschrift zugestellt wurde. In der Anklageschrift wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl nennen können. Wird dem Gericht kein Anwalt benannt, wird ein Verteidiger durch das Gericht bestellt.

Der bereits mandatierte (beauftragte) Wahlverteidiger des Mandanten stellt dann einen so genannten „Antrag auf Beiordnung zur Pflichtverteidigung“ und muss sein Amt als Wahlverteidiger niederlegen. Durch diese Vorgehensweise können Sie den Pflichtverteidiger selbst bestimmen, wenn der gewünschte Verteidiger bereit ist, das Mandat zu übernehmen.

Bereits im Vorverfahren kann eine Beiordnung als Pflichtverteidigung erfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. In diesem Fall kann der Anwalt schon vor der Gerichtsverhandlung im Ermittlungsverfahren ernannt werden. Zwingend ist dies nur dann, wenn Sie als Beschuldigter bereits in Untersuchungshaft sitzen. Ansonsten liegt die Bestellung einer Pflichtverteidigung im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft.

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Kosten der Pflichtverteidigung

Zunächst fallen keine Kosten an, wenn Sie eine Pflichtverteidigung beanspruchen, denn diese ist seitens des Gesetzgebers in den eingangs geschilderten Fällen vorgeschrieben und der Anwalt macht die Kosten gegenüber der Staatskasse geltend. Der Anwalt wird vom Staat bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Als Mandant müssen Sie sich keine Sorgen um die Anwaltsgebühren machen. Erfolgt ein Freispruch oder Teilfreispruch, so werden die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt. Bei einem Teilfreispruch werden die Kosten dann nach der sogenannten Differenztheorie berechnet. Es wird geprüft, welche Kosten entstanden wären, wenn die Anklage von vornherein so gelautet hätte, wie das Urteil. Im Falle einer Verurteilung muss der Angeklagte in der Regel die Verfahrenskosten tragen und die Staatskasse fordert die Gebühren für die Pflichtverteidigung zurück (Regress).

Die finanziellen Mittel eines Angeklagten sind hier irrelevant. Im Gegensatz zur „Prozesskostenhilfe“, die in einem Zivilprozess angefordert werden kann, besteht im deutschen Recht nicht die Möglichkeit, die Pflichtverteidigung beizuordnen, nur weil der Beschuldigte sich keinen Verteidiger leisten kann. Die Pflichtverteidigung ist entgegen der weitläufigen Meinung keine „Anwaltschaft der Armen“, die sich keinen Verteidiger leisten können.

Die Voraussetzung für eine Beiordnung richtet sich allein nach den §§ 140 ff. StPO (Schwere der Tat oder die allgemeine strafprozessuale Situation) etc..

Qualifiziert, engagiert und erfahren

Falls Sie einen Pflichtverteidiger benötigen, steht Ihnen der Fachanwalt für Strafrecht unserer Kanzlei mit Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite. Als Mandant werden Sie umfassend betreut. Sie können sicher sein, eine durchdachte Verteidigungsstrategie zu erhalten, die auf Vertrauen aufbaut und lösungsorientiert Ihre Interessen vertritt.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

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Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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