Rechtsanwalt für Strafrecht: Kompetenz trifft Erfahrung

Die konsequente Umsetzung des Verteidigungskonzeptes trifft bei der Kanzlei Rudolph auf langjährige Erfahrung und Kompetenz. In allen rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Strafrechts berät die Kanzlei Mandanten und bietet individuelle Lösungen.

Als Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Matthias Kiunka von der Kanzlei Rudolph in jedem Strafverfahren engagiert und kompetent zur Seite. Als Fachanwalt hat er den Blick für die richtige Verteidigungsstrategie und stimmt jeden Schritt individuell mit Ihnen ab. In einem ersten Gespräch bewertet Herr Kiunka Ihr Anliegen von der rechtlichen Seite und erläutert Ihnen die Möglichkeiten der Verteidigung.

Spezialisiert auf Strafrecht

Unser Fachanwalt für Strafrecht bietet Ihnen kompetente Hilfe in Ihrem Strafverfahren durch eine engagierte Verteidigung in allen Bereichen des klassischen Strafrechts. Dazu zählen strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Strafverfahren vor Amts- und Landgerichten, aber auch Berufungen, Revisionen oder die Verteidigung bei Untersuchungshaft.

Auch in speziellen Strafrechtsgebieten wie Medizinstrafrecht, Steuerstrafrecht oder Internetstrafrecht ist unsere Kanzlei ein kompetenter Ansprechpartner. Die Anwälte der Kanzlei vertreten neben Privatpersonen selbstverständlich auch Unternehmen. Insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption oder bei der Vorbeugung von Straftaten im Unternehmen leistet das spezialisierte Team der Kanzlei individuelle Hilfe.

Über unsere Rechtsanwaltskanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

Logo Qualität durch Fortbildung

Logo Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.

Tätigkeitsbereiche im Strafrecht

Zudem steht der Strafverfolgungsbehörde ein umfassender Apparat an effektiven Hilfsmitteln zur Verfügung. Bei Strafgerichten sind ebenfalls Spezialisten tätig, die neben einer fundierten Ausbildung auch jahrelange Erfahrung durch unzählige Strafprozesse aufweisen. Dies sollte ein Beschuldigter eines Strafverfahrens beachten, sofern er sich einem Verfahren allein stellen möchte.

Bereits in einem Ermittlungsverfahren ist eine kompetente sowie effektive Strafverteidigung wichtig. Die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Strafrechtlers ist häufig entscheidend, um von Anfang an die „richtigen“ Weichen zu stellen und dient der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Die gezielte Ausrichtung auf das Strafrecht bietet die perfekten Voraussetzungen, um strafrechtliche Vorwürfe der Ermittlungsbehörden sowie der Strafgerichte abzuwehren.

Die Grundlage einer strafrechtlichen Verteidigung basiert auf fundiertem Wissen des materiellen sowie formellen Strafrechts und der permanenten Fortbildung in diesen sowie in interdisziplinären Bereichen. Hierdurch gewährleistet der Fachanwalt für Strafrecht eine Verteidigung auf höchstem Niveau. Die Strafverfolgungsbehörde ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Diese Behörde ist darauf spezialisiert und dementsprechend hoch qualifiziert.

Allein die Tatsache, dass ein Beschuldigter in der Regel ohne einen Strafverteidiger keine Akteneinsicht erhält, macht das Ungleichgewicht zwischen den Parteien deutlich. Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass Sie den Verfahrensbeteiligten auf Augenhöhe begegnen können.

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, den Beschuldigten durch das komplette Verfahren zu begleiten. Unser Fachanwalt für Strafrecht kennt sich mit dem materiellen Strafrecht aus und behält für Sie folgenden Grundsatz stets im Blick: „Keine Strafe ohne Gesetz.“ Hierdurch können Sie sicher sein, dass der Beschuldigte nur wegen einer Tat verurteilt werden kann, die zum Tatzeitpunkt auch strafrechtlich relevant war.

Neben den juristischen Aspekten der Strafverteidigung ist unserer Kanzlei der psychologische Aspekt wichtig. Ein Anwalt für Strafrecht ist oft die einzige Vertrauensperson des Beschuldigten im Rahmen des Strafverfahrens. Der menschliche Aspekt ist wichtig, weil der Rechtsanwalt für Strafrecht die persönlichen Nöte des Mandanten kennt und ihm die Ängste vor einem Strafverfahren nehmen kann.

Der Strafverteidiger ist deshalb auch ein Berater, der Ihnen hilft und ermöglicht, eigene Entscheidungen auf einer emotionslosen Ebene treffen zu können. Der Strafverteidiger schützt Sie vor den Medien und der Öffentlichkeit.

Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Mehr als ein Anwalt

Ein Fachanwalt für Strafrecht hat eine juristische sowie eine spezialisierte strafrechtliche Ausbildung. Für Ihr Strafverfahren bietet Ihnen Rechtsanwalt Kiunka den bedingungslosen Einsatz für Ihr Recht. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf Verteidigung.

Auch für Opfer von Straftaten setzt sich unser Fachanwalt für Strafrecht ein und erzielt für Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Die konsequente Konzentration auf das Strafrecht ermöglicht eine zielführende und effektive Arbeit, die mit einer umfassenden Betreuung der Mandanten einhergeht. Unser Strafverteidiger übernimmt die Vertretung von strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Mandanten im gesamten Bundesgebiet in allen Verfahrensstadien.

Das bedeutet, dass der Strafverteidiger Ihnen vom Ermittlungsverfahren, über die Vertretung beim Prozess, bis hin zur Revision oder dem Strafvollstreckungsverfahren als versierter Verteidiger zur Seite steht. Unser Ziel ist es, Sie in Ihrem persönlichen Fall zielgerichtet und effektiv zu vertreten. Im Notfall steht das Team der Kanzlei Ihnen auch zu bürounüblichen Zeiten zur Verfügung.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache und basiert auf einem guten Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht immer ausreicht, Recht zu haben. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht weiß, wie er Ihnen behilflich sein kann, dieses Recht auch durchzusetzen.

Haben Sie Fragen?

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Persönlich, kompetent und verantwortungsbewusst

Das Team um unseren Fachanwalt für Straf-, IT- und Verkehrsrecht vereint strafrechtliche Kompetenz mit Erfahrung. Dadurch wird eine qualifizierte und individuelle Strafverteidigung ermöglicht, ebenso wie die Durchsetzung von Opferansprüchen.

Falls Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht für Bielefeld benötigen, bieten wir Ihnen einen Strafverteidiger, der Ihnen nicht nur als Anwalt zur Seite steht, sondern auch als menschlicher Berater. Zielorientiert und mit der aktuellen Rechtsprechung durch regelmäßige Fortbildungen vertraut, unterstützt Sie unser Strafverteidiger in allen Belangen.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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