Der Strafverteidiger als Retter in der Not

Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist schnelles Handeln erforderlich. Bisweilen führen selbst alltägliche Situationen dazu, dass bislang unbescholtene Bürger plötzlich in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Für die Staatsanwaltschaft reicht ein Anfangsverdacht bzw. eine entsprechende strafrechtlich relevante Anzeige, um Ermittlungen einzuleiten. Ob eine Anschuldigung berechtigt ist oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund des sog. Legalitätsprinzips sogar verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Unser Spezialist für Strafrecht blickt auf viele solcher Prozesse als Strafverteidiger zurück und kennt die enormen Folgen in finanzieller und persönlicher Hinsicht. Nicht selten sind dies Fälle, bei denen zu spät auf anwaltliche Unterstützung zurückgegriffen wurde. Beispielsweise haben Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung keine Möglichkeit, einen Einblick in Ermittlungsakten zu erhalten. Dieses Recht steht in der Regel nur dem Strafverteidiger zu. Allein um die eigenen Rechte erschöpfend wahrzunehmen, ist die Beteiligung eines Strafverteidigers vom ersten Moment an zwingend anzuraten.

Gründe für einen Strafverteidiger

Es gibt zahlreiche Argumente für die Mandatierung eines Strafverteidigers. Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung sieht das Gesetz unter anderem folgende Sanktionen vor:

  • eine mögliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung
  • Geldstrafe
  • ein Berufsverbot
  • bei Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug, der Entzug des Führerscheins und der daraus wiederum resultierende Verlust des Arbeitsplatzes

Über unsere Rechtsanwalts-
kanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

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Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

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    33605 Bielefeld

Eine strafrechtliche Verurteilung kann große Folgen nach sich ziehen

Zu erst ist hier an die langfristige Schädigung der Reputation zu denken. Schon kleine, alltägliche Delikte besitzen großes Folgepotential. Mit einer Verurteilung wird ein Eintrag ins Bundeszentralregister vorgenommen. Das polizeiliche Führungszeugnis wird als Auszug dieses Registers nicht alle Einträge auflisten.

Bei Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten beziehungsweise Geldstrafen ab 91 Tagessätzen stehen diese Verurteilungen jedoch im Führungszeugnis. Dies wiederum kann die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses erschweren. Beamte z. B. verlieren bei einer Verurteilung zu einer vorsätzlichen Tat und einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren ihre Pensionsansprüche. Jäger hingegen verlieren ihren Jagdschein bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen.

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Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

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Als Strafverteidiger für Bielefeld berät und verteidigt Sie der Fachanwalt Kiunka nicht nur bei Ermittlungsverfahren von schweren Verbrechen, die mit Strafprozessen häufig in Verbindung gebracht werden, sondern auch bei alltäglichen polizeilichen Anzeigen wie:

1. Beleidigungen fremder oder bekannter Personen

Jedes gesprochene Wort ist nicht gleichzeitig eine Beleidigung. Jedoch kommt es für die Anzeige bei der Polizei nur auf die Wahrnehmung des Gegenübers an. Die Wortwahl muss dabei vielmehr den Willen widerspiegeln, den Beleidigten in irgendeiner Form herabzuwürdigen. Dazu können bereits gewisse Gesten gehören. Ein erfahrener Strafverteidiger unserer Kanzlei steht bei Bedarf jederzeit an Ihrer Seite, um solche Anschuldigungen auszuräumen und im Idealfall einen nervenaufreibenden Prozess zu vermeiden.

2. Einfache, schwere und gefährliche Körperverletzung

Die strafrechtlichen Folgen einer einfachen oder einer gefährlichen Körperverletzung divergieren erheblich. Während eine einfache Körperverletzung mit einer geringen Geldstrafe bestraft werden kann, sieht das Gesetz in der Regel für eine gefährliche Körperverletzung mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten.

3. Sachbeschädigung fremden oder öffentlichen Eigentums

Der Jurist wertet eine Beschädigung einer Sache nur dann als Sachbeschädigung, wenn auch die Sachsubstanz verletzt wurde. Die kann z. B. bei sog. Graffitifällen nicht unproblematisch sein. Im Übrigen ist die Sachbeschädigung ein Delikt, welches nur auf Antrag verfolgt wird.

4. Anzeige wegen Betrugs

Fühlt sich jemand von einem Dritten betrogen, wird dieser häufig eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass der Handelnde mindestens mit sog. Eventualvorsatz gehandelt hat und eine Bereicherungsabsicht besaß. Fahrlässiger Betrug existiert nicht. Unser Fachanwalt für Strafrecht wird Sie in solchen Fällen mit der Strafverteidigung für die erforderliche Richtigstellung außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

5. Jegliche Form von Diebstahl

Handeln Sie als Käufer einer gestohlenen Sache unrechtmäßig, wenn Sie keine Kenntnis vom Diebstahl hatten? Ein Strafverteidiger unserer Kanzlei hilft Ihnen eine solche Anzeige zu entkräften.

6. Unterschlagung zum Beispiel anvertrauter Gegenstände

Sie erhalten von einer anderen Person einen Gegenstand und es herrscht anschließend Streit darüber, ob der Gegenstand verschenkt wurde. Deswegen hat schon so mancher „Geschädigter“ Strafanzeige wegen Unterschlagung erstattet. In einem solchen Fall bewahrt Sie unser Fachanwalt für Strafrecht davor, dass aus einem solchen Missverständnis eine strafrechtliche Verurteilung resultiert.

7. Fälschung von Urkunden

Was Urkundenfälschung ist, scheint für viele Nichtjuristen auf den ersten Blick nicht eindeutig zu sein. Wird Ihnen diese Straftat vorgeworfen, kann Sie ein Fachanwalt für Strafrecht vor vielen Fallstricken bewahren.

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie zuerst einen Strafverteidiger aufsuchen. Viele Autofahrer hätten vermutlich nicht gewusst, dass sie eine Urkundenfälschung begehen, wenn sie ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen benutzen, welches vom Straßenverkehrsamt für ein anderes Fahrzeug ausgegeben wurde. So ist allerdings die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Eine Strafverteidigung unterliegt anderen Zielen und Vorgehensweisen als bei zivilrechtlichen Prozessen.

Unser Fachanwalt für Strafrecht prüft durch seine langjährigen Erfahrungen nicht nur, ob und in welcher Form Sie sich möglicherweise strafbar gemacht haben, sondern entwickelt vom ersten Moment an die beste Verteidigungsstrategie.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Der Fachanwalt für Strafrecht – Das Sicherheitsnetz an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

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Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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