Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht: Hilfe für Unternehmen

Ein Spezialist für Strafrecht steht Ihnen mit Rat und Tat in einem Unternehmensstrafverfahren zur Seite. Als Fachanwalt hat er Erfahrung und stimmt mit Ihnen die passende Strategie zur Abwendung hoher Sanktionen ab. Dabei werden alle Schritte bei der Verteidigung mit Ihnen individuell abgestimmt. Beim ersten Gespräch beurteilt der Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht die rechtliche Lage Ihres Unternehmens in dem entsprechenden Fall und bespricht mit Ihnen Aussichten und Möglichkeiten.

Bei der Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie stützt sich Rechtsanwalt Kiunka auf umfangreiche Erfahrungen und langjährige Kompetenz. Er berät und unterstützt Mandanten in allen Facetten und Fragen im Unternehmensstrafrecht und erarbeitet individuell abgestimmte Lösungen.

Spezialgebiet Unternehmensstrafrecht

Rechtsanwalt Kiunka steht Ihnen beim Unternehmensstrafrecht kompetent zur Seite. Er unterstützt Sie sowohl bei der Abwehr von Sanktionen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als auch beim klassischen Strafrecht. Beistand in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhalten Sie ebenso wie rechtliche Vertretung bei Strafverfahren vor Amts- oder Landgerichten. Wir bereiten Sie auch intensiv auf Anhörungen vor oder stehen Ihnen bei Durchsuchungen Ihres Unternehmens zur Seite.

In Deutschland werden Unternehmen sanktioniert, wenn sie mit dem Recht in Konflikt geraten. Sie müssen für die Verfehlungen Ihrer Manager geradestehen. Dies geschieht entweder über das Ordnungswidrigkeitenrecht oder unmittelbar über das Strafrecht. Im Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Geldbußen, die im schlimmsten Fall bis zu 10 Millionen Euro betragen können. Fällig wird die Strafe u.a., wenn durch einen Mitarbeiter, der mit der Vertretung Ihres Unternehmens betraut ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, § 30 OWiG. Wirtschaftliche Vorteile, die das Unternehmen durch die Tat erlangt hat, können über die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung eingezogen werden. Unabhängig hiervon kann eine Vermögensabschöpfung in Form des sogenannten Verfalls angeordnet werden. Der Staat handelt nach dem Prinzip „Crime doesn‘t pay.“

Haben Ihre Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten begangen, muss das Unternehmen im schlimmsten Fall die rechtlichen Konsequenzen tragen. Damit Sie dann die beste Verteidigung bekommen, sollten Sie von Anfang an die Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen. Ein kompetenter Partner hierbei ist für Sie und Ihr Unternehmen Herr Fachanwalt Kiunka.

Über unsere Rechtsanwalts-
kanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

Logo Qualität durch Fortbildung

Logo Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.

Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Empfindliche Geldbußen drohen

Selbstverständlich sind Unternehmen in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden. Ein Fachanwalt für Strafrecht berät Sie, wie Sie bei der Tätigkeit Ihres Unternehmens diesen rechtlichen Rahmen ausschöpfen und nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Dabei stützt sich der Anwalt auf jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

Ein auf das Unternehmensstrafrecht spezialisierter Anwalt erklärt Ihnen, wie Sie die typischen Fallstricke im Rahmen der Tätigkeit Ihres Unternehmens erkennen und umgehen. Nach den Maßgaben des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten müssen Unternehmen für Vergehen nämlich nicht nur hohe Geldstrafen zahlen. Auch andere Sanktionen drohen.

So dient das Instrument der Gewinnabschöpfung als Möglichkeit, ein Unternehmen wegen eines Gesetzesverstoßes zu bestrafen. Diese Gefahr kann ein Rechtsanwalt mit der richtigen Strategie häufig abwenden. Dafür sollte dieser möglichst früh in die rechtliche Auseinandersetzung miteinbezogen werden. Droht Ihnen ein Verfahren, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht einschalten.

Sollte der wirtschaftliche Vorteil die 10-Millionen-Grenze überschreiten, gilt selbst die zuvor genannte Grenze nicht mehr. Außerdem können auch noch weitere Strafen und Sanktionen gegen Ihr Unternehmen drohen. Selbst von öffentlichen Aufträgen können Unternehmen demnächst wohl ausgeschlossen werden, wenn Wirtschaftsdelikte begangen wurden.

In der Regel trifft die Möglichkeit des Verfalls Ihr Unternehmen auch dann, wenn es im Verfahren nicht zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt wurde. Ein Fachanwalt für Strafrecht entwickelt für diese speziellen Probleme von Beginn an die richtige Verteidigungsstrategie.

Haben Sie Fragen?

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

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Auch das Strafrecht trifft Unternehmen

Während im Ordnungswidrigkeitenrecht dem Staat zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, erfolgt die strafrechtliche Sanktionierung anschließend über den Verfall und die Einziehung. Über § 73 Abs. 3 StGB kann nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen das Unternehmen vorgegangen werden.

Nach Maßgabe des sogenannten „Bruttoprinzips“ kann das Unternehmen hier noch nicht einmal gewinnmindernde Kosten geltend machen. Es wird alles abgeschöpft, was durch die Tat erlangt wurde. Was aber tatsächlich durch eine Straftat erlangt wurde, ist häufig umstritten. Gerade in diesem Bereich sollten Sie den Berechnungen der Staatsanwaltschaft nicht blind vertrauen. Ein erfahrener Strafverteidiger steht Ihnen konsequent und zuverlässig zur Seite.

Die Kanzlei Kiunka vereint strafrechtliche Kompetenz mit Erfahrung und durch unsere qualifizierten Strafverteidiger bieten wir Ihnen nicht nur einen Rechtsanwalt für Strafrecht sondern auch einen menschlichen Berater. Wir haben uns als Ziel gesetzt, dass wir Ihnen in Ihrem persönlichen Fall zielorientiert und kompetent zur Seite stehen.

Anwalt des Vertrauens

Empfindliche Sanktionen können Ihrem Unternehmen schaden. Mit einem kompetenten Anwalt für Unternehmensstrafrecht  haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite. Durch seine gute Beratung und die professionelle rechtliche Vertretung vor Gericht sichert er Ihnen im Unternehmensstrafrecht Ihre Existenz.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

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    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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