Ein Spezialist für Strafrecht steht Ihnen mit Rat und Tat in einem Unternehmensstrafverfahren zur Seite. Als Fachanwalt hat er Erfahrung und stimmt mit Ihnen die passende Strategie zur Abwendung hoher Sanktionen ab. Dabei werden alle Schritte bei der Verteidigung mit Ihnen individuell abgestimmt. Beim ersten Gespräch beurteilt der Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht die rechtliche Lage Ihres Unternehmens in dem entsprechenden Fall und bespricht mit Ihnen Aussichten und Möglichkeiten.
Bei der Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie stützt sich Rechtsanwalt Kiunka auf umfangreiche Erfahrungen und langjährige Kompetenz. Er berät und unterstützt Mandanten in allen Facetten und Fragen im Unternehmensstrafrecht und erarbeitet individuell abgestimmte Lösungen.
Spezialgebiet Unternehmensstrafrecht
Rechtsanwalt Kiunka steht Ihnen beim Unternehmensstrafrecht kompetent zur Seite. Er unterstützt Sie sowohl bei der Abwehr von Sanktionen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als auch beim klassischen Strafrecht. Beistand in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhalten Sie ebenso wie rechtliche Vertretung bei Strafverfahren vor Amts- oder Landgerichten. Wir bereiten Sie auch intensiv auf Anhörungen vor oder stehen Ihnen bei Durchsuchungen Ihres Unternehmens zur Seite.
In Deutschland werden Unternehmen sanktioniert, wenn sie mit dem Recht in Konflikt geraten. Sie müssen für die Verfehlungen Ihrer Manager geradestehen. Dies geschieht entweder über das Ordnungswidrigkeitenrecht oder unmittelbar über das Strafrecht. Im Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Geldbußen, die im schlimmsten Fall bis zu 10 Millionen Euro betragen können. Fällig wird die Strafe u.a., wenn durch einen Mitarbeiter, der mit der Vertretung Ihres Unternehmens betraut ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, § 30 OWiG. Wirtschaftliche Vorteile, die das Unternehmen durch die Tat erlangt hat, können über die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung eingezogen werden. Unabhängig hiervon kann eine Vermögensabschöpfung in Form des sogenannten Verfalls angeordnet werden. Der Staat handelt nach dem Prinzip „Crime doesn‘t pay.“
Haben Ihre Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten begangen, muss das Unternehmen im schlimmsten Fall die rechtlichen Konsequenzen tragen. Damit Sie dann die beste Verteidigung bekommen, sollten Sie von Anfang an die Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen. Ein kompetenter Partner hierbei ist für Sie und Ihr Unternehmen Herr Fachanwalt Kiunka.
Über unsere Rechtsanwalts-
kanzlei:
- Der Mandant steht im Mittelpunkt
- Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Schnelles und effektives Handeln
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Hohe Einsatzbereitschaft
- Fachliche Kompetenz
- Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
- Komplettes Spektrum des Strafrechts








