Ihr Fachanwalt für Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht wird auch als Sonderstrafrecht für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) bezeichnet.

In materiellrechtlicher Hinsicht gibt es keine Besonderheiten. Auch im Jugendstrafverfahren muss zunächst eine Straftat nach dem StGB, den strafrechtlichen Nebengesetzen oder dem Betäubungsmittelgesetz festgestellt werden. Erst auf der Rechtsfolgenseite greift das spezielle Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Jugendliche und Heranwachsende, also die Sanktionen und Grundsätze zu Verfahren und Vollzug. Auch im Jugendstrafverfahren müssen die Beschuldigtenrechte gewahrt werden. Gerade junge Menschen können sich gegen staatliche Autorität schwer wehren. Daher sollte auch bei diesen Verfahren immer ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit Erfahrung im Jugendstrafrecht beauftragt werden.

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Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

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Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
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Jugendstrafrecht – bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) findet immer das Jugendstrafrecht Anwendung.

Jugendstrafrecht – bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) kommt – in Abhängigkeit von der Einsichtsfähigkeit des Täters in seine Straftat und seinen individuellen Entwicklungs- und Reifezustand – das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung: Ist der Heranwachsende wie ein Erwachsener entwickelt, so greift das normale Erwachsenenstrafrecht; liegen bei ihm beispielsweise jedoch Entwicklungsverzögerungen vor, so ist seine Straftat nach Jugendstrafrecht zu ahnden. Bei dieser Altersgruppe findet das Jugendstrafrecht auch dann Anwendung, wenn es sich um eine jugendtypische Straftat handelt.

Sobald die Anklage bei dem Jugendgericht eingegangen ist, wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet. Diese bespricht mit dem jungen Angeklagten das persönliche Umfeld. Die Jugendgerichtshilfe übermittelt dem Gericht die persönlichen Verhältnisse als Basis für die Einordnung der Straftat zum Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht und unterbreitet dem Gericht einen Ahndungsvorschlag. Das Jugendstrafrecht kennt drei Sanktionsarten.

Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe. Sie wird vom Jugendrichter nur als allerletztes Mittel angewendet, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (z.B. bei schädlichen Neigungen). Bei Jugendlichen kann eine Jugendstrafe für Vergehen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden, bei einem Verbrechen sogar bis zu 10 Jahren. Für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht behandelt werden, gilt sowohl für Vergehen als auch für Verbrechen eine Höchststrafe bis zu 10 Jahren. Die Strafdauer hängt wiederum von der erzieherischen Notwenigkeit und der Täterpersönlichkeit ab. Die mildeste Sanktionsform bieten die so genannten Erziehungsmaßregeln. Hierbei handelt es sich um Sanktionen, die primär erzieherischen Charakter haben. Beispiele für Erziehungsmaßregeln sind Arbeitsweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich, Teilnahme an einer Drogentherapie oder die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining.

Zwischen diesen beiden Rechtsfolgen ist der Jugendarrest angesiedelt. Das Jugendgerichtsgesetz normiert den Arrest in drei Modalitäten Freizeitarrest, Kurzarrest und Dauerarrest. Alle drei Formen sind mit einer Freiheitsentziehung verbunden und werden von jungen Menschen oft als sehr hart empfunden. Auch hier kann eine gut vorbereitete Verteidigung oft das Schlimmste verhindern.

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Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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