• Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Mai 2026, Az. 2 StR 799/25

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 6. Mai 2026 (Az. 2 StR 799/25) ein Urteil des Landgerichts Gera aufgehoben. Die Entscheidung macht deutlich, dass Gerichte erhebliche Tatsachen nicht unberücksichtigt lassen dürfen, wenn sie für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage von Bedeutung sind.

Der Fall

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Revision ein und rügte unter anderem einen Verfahrensfehler bei der Behandlung eines Beweisantrags.

Die Verteidigung hatte beantragt, eine Lehrerin der Nebenklägerin als Zeugin zu vernehmen. Nach dem Beweisantrag sollte sie bekunden können, überrascht gewesen zu sein, wie überzeugend die Nebenklägerin in einem Polizeiverhör habe lügen können. Das Landgericht lehnte den Antrag zwar ab, stellte die behauptete Tatsache jedoch ausdrücklich als wahr. Im späteren Urteil spielte dieser Umstand allerdings keine Rolle mehr.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH stellte klar, dass ein Gericht eine als wahr unterstellte Tatsache nicht ohne Weiteres bei der Beweiswürdigung ausblenden darf.

Zwar muss nicht jede Wahrunterstellung ausdrücklich in den Urteilsgründen erwähnt werden. Anders verhält es sich jedoch dann, wenn die betreffende Tatsache für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage von erheblicher Bedeutung ist. Wird sie in einer solchen Konstellation nicht berücksichtigt, kann die Beweiswürdigung lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft sein.

Im entschiedenen Fall kam hinzu, dass bei der Nebenklägerin eine Störung des Sozialverhaltens diagnostiziert worden war. Auch dieser Umstand hätte nach Auffassung des BGH Anlass geben müssen, sich mit der als wahr unterstellten Tatsache näher auseinanderzusetzen.

Der Bundesgerichtshof konnte deshalb nicht ausschließen, dass das Landgericht bei einer vollständigen Würdigung der Beweise zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre. Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.

Warum diese Entscheidung wichtig ist

Der Beschluss verdeutlicht, dass Strafgerichte bei der Beweiswürdigung höchste Sorgfalt walten lassen müssen. Gerade in Verfahren, in denen die Aussage einer Belastungszeugin oder eines Belastungszeugen im Mittelpunkt steht, können einzelne Tatsachen für die Glaubhaftigkeitsprüfung von entscheidender Bedeutung sein.

Werden solche Umstände übergangen, kann dies einen erfolgreichen Revisionsgrund darstellen.

Die Entscheidung zeigt außerdem, dass die Revision keineswegs nur eine theoretische Möglichkeit ist. Verfahrensfehler und Mängel der Beweiswürdigung führen immer wieder dazu, dass Urteile aufgehoben und Strafverfahren neu verhandelt werden müssen.

Meine Einschätzung

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs unterstreicht erneut, wie hoch die Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung sind. Ein Gericht darf entlastende Umstände nicht unberücksichtigt lassen, wenn sie geeignet sind, die Glaubhaftigkeit einer Aussage zu beeinflussen.

Gerade im Sexualstrafrecht und in sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet häufig die Qualität der Beweiswürdigung über Verurteilung oder Freispruch. Deshalb lohnt sich nach einer Verurteilung stets eine sorgfältige Prüfung, ob das Urteil den hohen Anforderungen der Rechtsprechung tatsächlich genügt.

Bedeutung für die Strafverteidigung

Eine strafrechtliche Verurteilung muss nicht das letzte Wort sein. Ich prüfe für Sie, ob eine Revision Aussicht auf Erfolg hat und ob Verfahrens- oder Rechtsfehler zur Aufhebung des Urteils führen können. Wenn Sie Fragen zu einem Strafverfahren oder einer Revision haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.