Notfall Service bei der Festnahme durch die Polizei

In dringenden Fällen (Festnahme durch die Polizei/Untersuchungshaft/Vorführung vor den Haftrichter) können Sie mich unter meiner Notrufnummer erreichen. Diese lautet 0521/80189773.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unterdrückte Nummern nicht angenommen werden.

Wie verhalte ich mich nach der Festnahme?

Folgen Sie zunächst den Anweisungen der Polizei.

Sie haben das Recht zu schweigen. Hieraus können im weiteren Verfahren keine negativen Schlüsse gezogen werden. Einzelheiten hierzu finden Sie im  § 136 StPO.

Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen.

In  § 136 StPO heißt es wortwörtlich:

„Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei hinzuweisen.“

Kontakt zu meiner Kanzlei

Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Reichenberger Str. 33
33605 Bielefeld

Tel:  0521/98856440
Fax: 0521/98856442
Mail: info@kiunka.de
Web: www.kiunka.de