Abmahnung der Gelring Ltd. aus London wegen Bootlegs CD und DVD von Genesis
Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Matthias Kiunka liegt ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Jan Ehlers der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte, Neumühlen 17, 22763 Hamburg, vor, das dieser im Auftrag der Firma Gelring Ltd., 25 Ives Street, SW3 2ND London, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, verfasst habe. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf, DVD-Bildtontäger einer Band zu verkaufen, deren Rechte ausschließlich auf die Firma Gelring Ltd. übertragen worden seien. Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Vernichtung der Bildtonträger und die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen. Für weitere Infos lesen Sie gerne unseren nachfolgenden Beitrag.
Wie kommt es zu der Abmahnung?
Laut Rechtsanwalt Ehlers handele es sich bei der Firma Gelring Ltd. um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe, welche auf den Bildtonträgern sei. Diese habe alle Rechte der Künstler der Gruppe erworben und in Erfahrung bringen müssen, dass der Abgemahnte unrechtmäßig die vorgenannten Bildtonträger auf der Handelsplattform eBay verkaufe.
Was wird dem Abgemahnten in der Abmahnung von Gelring Ltd. konkret vorgeworfen?
Die auf eBay angebotenen Bildtonträger seien in der vom Abgemahnten angebotenen Form nie von der Firma Gelring Ltd. oder einem Lizenznehmer hergestellt und in Verkehr gebracht worden. Ebenfalls habe Gelring Ltd. zu keiner Zeit das Recht zur wirtschaftlichen Auswertung der Aufnahmen an den Abgemahnten übertragen. Somit verbreite der Abgemahnte unerlaubt geschützte Tonaufnahmen gem. §§ 17, 77, 79, 97, 97a, 98 UrhG.
Was wird von der Firma Gelring Ltd. und Herrn Rechtsanwalt Ehlers gefordert?
In der Abmahnung wird dazu aufgefordert, gem. § 97 Abs. 1 UrhG fristgerecht eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungserklärung einzureichen und sämtliche Bildtonträger und Vervielfältigungsstücke zwecks der Vernichtung ebenfalls fristgerecht an Rechtsanwalt Ehlers herauszugeben. Des Weiteren müsse der Abgemahnte Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche i. H. v. insgesamt 369,50 € zahlen, bestehend aus 100,00 € Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, 100,00 € Aufwendungsersatz gem. 97a Abs. 3 S. 1 UrhG, wegen Inanspruchnahme einer Ermittlungsfirma, und 169,50 € Rechtsanwaltsgebühren. Der Gegenstandswert betrage 1.200,00 €. Für den Fall, dass der Abgemahnte die gesetzten Fristen nicht einhalte, werde der Mandantin Gelring Ltd. zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geraten.
Was sollte der betroffene Abgemahnte nun machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung anwaltlich von einem Spezialisten für IT-Recht überprüft werden. Schlichtes Zuwarten kann teuer werden. Sofern zumindest Teile des Anspruchs begründet sind, kann das Verfahren kostspielig vor Gericht enden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig formuliert und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!
Profitieren Sie von der Expertise des Fachanwalts für IT-Recht Matthias Kiunka aus Bielefeld/Minden, der über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügt!
In der Abmahnung verwendete Paragraphen: §§ 17, 77, 79, 97, 97a, 98 UrhG