Abmahnung Wetega UG
Herrn Rechtsanwalt Matthias Kiunka liegt ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin vor, das dieser im Auftrag der Firma Wetega UG aus Kirchlengern verfasst hat. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf fehlender Warnhinweise. Gefordert wird u. a. die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für weitere Infos lesen Sie gerne unseren nachfolgenden Beitrag.
Wie kommt es zu der Abmahnung?
Laut Rechtsanwalt Sandhage betreibe die Firma Wetega UG ein Versandhandelsunternehmen und unterhalte u. a. den Onlineshop http://postenguru.com. Zum Sortiment gehören insbesondere Uhren und Elektrokleingeräte. Nach Recherchen sei Wetega UG auf der Handelsplattform eBay auf ein Angebot einer Armbanduhr des Abgemahnten gestoßen. Ebenfalls habe Wetega UG festgestellt, dass für diese Uhr ein absolutes Vertriebsverbot bestehe.
Was wird dem Abgemahnten in der Abmahnung von Wetega UG konkret vorgeworfen?
Die auf eBay angebotene Uhr sei nicht mit einer Marke und der Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständige Behörde ordnungsgemäß registriert. Gem. § 9 ElektroG müsse die registrierte Marke zwingend auf dem Produkt angebracht sein, so Rechtsanwalt Sandhage.
Was wird von der Firma Wetega UG und Herrn Rechtsanwalt Sandhage gefordert?
In der Abmahnung wird um Mitteilung und Vorlage entsprechender Nachweise der gültigen Registrierung bei der Stiftung EAR gebeten. U. a. gehöre hierzu die Vorlage der aktuellen gültigen WEEE-Registrierungsnummer, aus welcher der Hersteller und die Marke der Uhr hervorgehe. Des Weiteren wird gefordert, dass der Verkauf der Uhr – falls keine entsprechenden Registrierungen vorhanden seien – sofort einzustellen und innerhalb einer von Herrn Rechtsanwalt Sandhage gesetzten Frist eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungserklärung einzureichen sei. Außerdem müsse der Abgemahnte die Abmahnkosten i. H. v. 347,60 € (Gegenstandswert: 3.500,00 €) fristgerecht zahlen. Für den Fall, dass der Abgemahnte die gesetzten Fristen nicht einhalte, werde der Mandantin Wetega UG zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geraten.
Was sollte der betroffene Abgemahnte nun machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung anwaltlich von einem Spezialisten für IT-Recht überprüft werden. Schlichtes Zuwarten wäre hier die falsche Strategie. Sofern zumindest Teile des Anspruchs begründet sind, kann das Verfahren kostenspielig vor Gericht enden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig vorformuliert und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden!
Profitieren Sie von der Expertise des Fachanwalts für IT-Recht Matthias Kiunka, der über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügt!
In der Abmahnung verwendete Paragraphen: §§ 6 Abs. 1 S. 1, 9, 37 Abs. 1, 45 Abs. 2 ElektroG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG