Abmahnungen

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Abmahnungen können in jedem Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche eingesetzt werden. Besondere Bedeutung haben Abmahnungen im Arbeitsrecht, Mietrecht, Markenrecht, Urheberrecht und im Wettbewerbsrecht. Der nachstehende Artikel informiert Sie über die unterschiedlichen Arten der Abmahnungen und deren rechtlichen Auswirkungen.

Der Umgang mit Abmahnungen jeglicher Art ist bei Herrn Rechtsanwalt Kiunka tägliche Arbeit und stößt dabei auf langjährige Erfahrung und Kompetenz. In allen rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Abmahnungen berät Fachanwalt für IT-Recht Kiunka Mandanten und bietet individuelle Lösungen.

Abmahnungen im Arbeitsrecht

Fehlverhalten des Arbeitnehmers können mit arbeitsrechtlichen Abmahnungen sanktioniert werden. Kündigungen unterliegen zahlreichen Formvorschriften. Wird eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, verlangt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine vorherige Abmahnung seitens des Arbeitgebers. Eine Abmahnung ist nicht formgebunden, so dass diese grundsätzlich auch per E-Mail, Fax und sogar telefonisch ausgesprochen werden kann. Aus Beweisgründen sollte eine Abmahnung aber generell schriftlich erfolgen.

Inhaltlich muss eine Abmahnung eine deutliche Warnung sowie eine Ermahnung enthalten, die auf das vertragswidrige Verhalten hinweist. Auch muss aus ihr hervorgehen, dass das Verhalten nicht weiter akzeptiert wird. Abmahnungen sind daher Rügen des Arbeitgebers, die in einer hinreichend erkennbaren Art und Weise das Fehlverhalten beanstanden. Im Wiederholungsfall kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Wichtig ist, dass eine Abmahnung präzise formuliert ist, damit sich aus ihr Rechte ableiten lassen.

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Angestellten abmahnen möchten, ist es ratsam, anwaltliche Hilfe zu beanspruchen, um die Abmahnung rechtssicher auszusprechen. Rechtsanwalt Kiunka steht Ihnen mit einem hohen Maß an Kompetenz sowie Erfahrung zur Seite, wenn Sie einen Angestellten abmahnen möchten. Auch als Arbeitnehmer ist es unter Umständen sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie abgemahnt wurden. Der Anwalt kennt die juristischen Anforderungen sowie Fristen, die an Abmahnungen gestellt werden.

Wettbewerbsrecht

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine förmliche Aufforderung, mit der eine andere Person aufgefordert wird, ein bestimmtes wettbewerbsrechtliches Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Vor allem im Internethandel werden Gewerbetreibende häufig mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können Konkurrenten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Gemäß § 12 UWG soll der Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abgemahnt werden, damit ihm die Gelegenheit geben wird, den Streit durch Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Abmahnungen lediglich als Einschreiben wirksam ausgesprochen werden können.

Abmahnungen werden häufig formlos per Email ausgesprochen. Die anschließende Schutzbehauptung, die Abmahnung sei nicht zugegangen, ist wenig erfolgversprechend.

Wer eine Abmahnung ausspricht, hat vor Gericht lediglich die Absendung der Abmahnung nachzuweisen.

Wer im Wettbewerbsprozess geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die entsprechende Darlegungs- und Beweislast. Der Kläger ist lediglich gehalten, darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist (z.B. per E-Mail).

Abmahnungen im wettbewerbsrechtlichen Sinne müssen folgende formale Mindestvoraussetzungen einhalten, um rechtswirksam zu sein:

  • Der abgemahnte Sachverhalt muss so beschrieben werden, dass die vorgeworfene Verletzungshandlung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nachvollziehbar ist,
  • die rechtlichen Schritte sowie Konsequenzen sind aufzuführen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte beigefügt werden,
  • zur Abstellung der Vorwürfe ist eine angemessene Frist zu setzen und
  • es sind gerichtliche Schritte anzudrohen, sofern eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht abgeben wird.

Falls Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen, andernfalls kann Ihnen ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren drohen. Rechtsanwalt Kiunka verfügt über Erfahrung und weiß, was in einem Abmahnfall zu veranlassen ist und schützt Sie vor Abmahnfallen. Ein Fachanwalt für IT-Recht ist in der Lage, richtig zu reagieren und Sie vor (weiterem) Schaden zu bewahren.

Es ist grundsätzlich davon abzuraten, ohne anwaltliche Hilfe mit dem Abmahner in Kontakt zu treten. Auch bei berechtigten Abmahnungen ist zu prüfen, ob die geforderte Unterlassungserklärung zu weit formuliert wurde. Hier ist ein Fachanwalt für IT-Recht der richtige Ansprechpartner.

Falls Sie selbst einen Wettbewerbsverstoß ahnden und einen Wettbewerber abmahnen möchten, bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Kiunka ebenfalls kompetente Unterstützung.

Mietrecht

Im Mietrecht sind Abmahnungen ein wirksames Mittel, um Mieter darauf hinzuweisen, dass die Mietsache nicht ordnungsgemäß genutzt wird. Auch bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Ausfällen des Mietzinses können Vermieter mit Abmahnungen auf die Vertragsverletzungen hinweisen.

In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung im Mietrecht anwaltlich formulieren lassen, um Formfehler oder inhaltliche Mängel zu vermeiden. Falls Sie als Mieter abgemahnt wurden, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Die Kanzlei des Herrn Rechtsanwalt Kiunka bietet ein kompetentes Team, das mit Wissensvorsprung und Erfahrung Ihre Interessen vertritt.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinem Werk. Allein der Urheber entscheidet darüber, wie seine Arbeit genutzt werden darf. Er kann Lizenz erteilen, damit andere sein Werk auf bestimmte Art und Weise zu nutzen können.

Täglich werden Autoren, Softwarehersteller, Musiker oder Fotografen Opfer von Urheberrechtsverletzungen. Im digitalen Zeitalter ist hierfür häufig ein einziger Knopfdruck erforderlich.

Falls Sie von einer urheberrechtlichen Verletzung betroffen sind, ist anwaltliche Hilfe nötig, um die Ansprüche durchzusetzen. Wir informieren Sie, wie sie agieren können, um Ihr Werk zu schützen.

Falls Sie eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie ebenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen, denn es können hohe Schadenersatzforderungen drohen. Herr Rechtsanwalt Kiunka ist auf Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert und ist Ihnen gerne behilflich, um Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der Gewerbliche Rechtsschutz beschreibt Schutzrechte und Lauterkeitsrechte, die die Tätigkeit der Gewerbetreibenden unter verschiedenen Gesichtspunkten regeln.

Insbesondere das Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- und Designrecht regelt die Voraussetzungen, Schranken und Inhalte, die dem Rechteinhaber obliegen. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz.

Bevor ein Rechteinhaber gegen einen möglichen Rechtsverletzer gerichtlich vorgeht, wird er diesen zuvor abmahnen.

Herr Fachanwalt für IT-Recht Kiunka berät Sie, wie Sie auf eine Abmahnung richtig reagieren.

Professionell, erfahren und kompetent

Abmahnungen sind vielschichtig. Unsere Kanzlei kennt sich mit Abmahnungen aus. Wir mahnen im berechtigten Fall für Sie ab oder reagieren mit entsprechendem Engagement und Fachkompetenz auf Ihre Abmahnung.