Die kompetente Hilfe bei Anklagen
Rechtsanwalt Kiunka, Fachanwalt für IT-, Verkehrs- und Strafrecht, ist ein erfahrener und kompetenter Partner für Verfahren in zahlreichen Rechtsbereichen. Vom Strafrecht, über das Verkehrsrecht, bis hin zum Verwaltungsrecht und dem Zivilrecht kann er den Mandanten eine umfassende und rechtssichere Beratung und Vertretung anbieten. Dabei versteht er sich als Anwalt, nicht nur als Rechtsberater. Der persönliche Kontakt zum Mandanten ist für ihn von besonders großer Bedeutung. Daher möchte Herr Kiunka Ihnen jederzeit einen hohen persönlichen und kompetenten Einsatz für Ihre Interessen und Ansprüche garantieren.
Gerade im Strafrecht ist dies die Anforderung, die ein guter Anwalt erfüllen muss. Als erfahrener und kompetenter Partner für das Strafrecht verfügt Herr Kiunka als Fachanwalt für Strafrecht über die passenden Ressourcen, das Know-How und die Möglichkeiten, um den Fall im Sinne des Mandanten zu entscheiden!
Im Notfall immer für Sie da
Als Ansprechpartner für Betroffene eines Strafverfahrens hat die Kanzlei in den letzten Jahren ihres Bestehens eine Reihe von Methoden und Maßnahmen entwickelt, um auch im Notfall jederzeit ein kompetenter und zuverlässiger Partner zu sein. Im Falle eines Notfalls, wie beispielsweise einer Hausdurchsuchung oder einer Verhaftung, steht unseren Mandanten und allen, die es werden wollen, ein Notfalltelefon zur Verfügung.
Hier wird direkt die erste anwaltliche Beratung durchgeführt und bei Bedarf kommt Herr Rechtsanwalt Kiunka auch direkt zu Ihnen und hilft bei der Klärung der anfallenden Sachverhalte. Die Notfallnummer ist zum Festnetztarif an 24 Stunden des Tages erreichbar. Damit kann den Mandanten zu jeder Zeit eine umfassende und bedarfsorientierte Rechtsberatung geboten werden. Immer dann, wenn sie wirklich gebraucht wird!
Was ist eine Anklage und welche Konsequenzen können entstehen?
Eine Anklage wird in der Regel durch die Staatsanwaltschaft verfasst und wird meist dann erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat besteht. Eine wirksame Anklageschrift ist zwingende Prozessvoraussetzung. Aus der Informations- und Begrenzungsfunktion folgt, dass sie aus der Anklage jedenfalls die Grundlage einer Tatbeteiligung ergeben müssen. So verfolgt die Rechtsprechung im Falle der Steuerhinterziehung z.B., dass die Daten der Steuererklärung, der Steuerart und der Veranlagungszeiträume in der Anklage benannt werden, damit eine Unterscheidung von anderen möglichen strafbaren Verhaltensweisen möglich ist.
Da die Staatsanwaltschaft spätestens mit der Anklageerhebung deutlich zum Ausdruck bringt, dass das Ermittlungsverfahren nicht etwa eingestellt wird, sollten Sie sich spätestens zu diesem Zeitpunkt anwaltlichen Rat einholen. Im Rahmen der Strafprozessordnung muss die Anklage dann von einem Gericht bewertet werden. Mögliche Konsequenzen der Anklage können je nach Einzelfall ein Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe sein.
Auch, wenn die Anklageschrift zu Beginn der Hauptverhandlung vom Staatsanwalt verlesen wird, sollte sich ein Angeklagter bereits frühzeitig mit dieser auseinandersetzen und sich möglichst durch einen Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen. Nur so können beispielsweise Entlastungszeugen rechtzeitig dem Gericht benannt oder Sachverständigengutachten termingerecht in Auftrag gegeben werden.
Als professioneller Anwalt für das Strafrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Kiunka über das Fachwissen sowie über die geeigneten Instrumente, um die Ermittlungsverfahren zu begleiten und eigene Vorkehrungen für die Verteidigung zu treffen.
Da viele Staatsanwaltschaften überlastet sind und Anklageschriften nicht immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sollten Sie Ihre Anklageschrift auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Strafrecht überprüfen und auf etwaige förmliche und inhaltliche Fehler untersuchen lassen. Hier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt Kiunka ein zuverlässiger Ansprechpartner in allen Bereichen des Strafrechts. Hinzu kommt natürlich die ständige Begleitung in allen Phasen des sogenannten Vorverfahrens sowie des nachfolgenden Gerichtsprozesses.
Individuell, persönlich und verantwortungsbewusst
Ein Strafverteidiger hat ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seinen Mandanten und ist sich dessen auch bewusst. Er ist der Begleiter während allen Phasen des Prozesses und der erste Ansprechpartner, wenn es um rechtliche und oftmals auch um persönliche Fragen geht. Mit der Spezialisierung auf das Strafrecht kann Herr Rechtsanwalt Kiunka Mandanten eine Reihe von wichtigen Werkzeugen sowie die nötige Erfahrung anbieten und will diese gewinnbringend für den Erfolg einsetzen! Strafsachen erfordern ein hohes Fachwissen, Fingerspitzengefühl und persönliche Kompetenzen des Anwalts und sind genau die Herausforderung, der sich die Kanzlei gemeinsam mit den Mandanten stellen will!