• Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Warum der Bundesgerichtshof eine Verurteilung aufgehoben hat

Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) gehört zu den häufigsten Delikten nach Polizeieinsätzen. Bereits eine dynamische Festnahmesituation oder ein Streit mit Polizeibeamten kann dazu führen, dass entsprechende Strafanzeigen gefertigt werden.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass nach einer Verurteilung kaum noch Möglichkeiten bestehen, sich erfolgreich zu verteidigen. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2026 (Az. 1 StR 119/26) zeigt jedoch eindrucksvoll, dass auch im Revisionsverfahren erhebliche Verfahrensfehler zur Aufhebung eines Urteils führen können.

Worum ging es?

Das Landgericht Mannheim hatte den Angeklagten unter anderem wegen

– Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,

– tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte,

– Beleidigung sowie

– Sachbeschädigung

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein – mit Erfolg.

Warum hob der BGH das Urteil auf?

Interessanterweise ging es dem Bundesgerichtshof nicht um die eigentlichen Tatvorwürfe.

Entscheidend war vielmehr ein schwerwiegender Verfahrensfehler.

Nach der Strafprozessordnung muss ein schriftliches Urteil innerhalb gesetzlicher Fristen vollständig abgefasst und von den mitwirkenden Richtern unterschrieben beziehungsweise elektronisch signiert werden.

Im entschiedenen Fall nahm der Vorsitzende Richter an, dass ein beisitzender Richter wegen seiner Abordnung an ein anderes Gericht an der elektronischen Signatur gehindert sei. Tatsächlich hätte dieser das Urteil jedoch problemlos elektronisch signieren können. Die hierfür erforderlichen organisatorischen Möglichkeiten wurden vor Fristablauf nicht geprüft.

Der Bundesgerichtshof sah hierin einen absoluten Revisionsgrund und hob das Urteil vollständig auf.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll:

Nicht nur die eigentliche Beweiswürdigung entscheidet über den Ausgang eines Strafverfahrens.

Ebenso wichtig ist die Einhaltung sämtlicher Verfahrensvorschriften.

Selbst wenn ein Gericht von der Schuld eines Angeklagten überzeugt ist, kann ein Urteil aufgehoben werden, wenn wesentliche Verfahrensregeln verletzt wurden.

Gerade deshalb lohnt sich eine sorgfältige Prüfung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzt voraus, dass sich der Beschuldigte gegen eine rechtmäßige Vollstreckungshandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt widersetzt.

In der Praxis bestehen häufig Streitigkeiten darüber,

ob die polizeiliche Maßnahme überhaupt rechtmäßig war,

– ob tatsächlich Gewalt vorlag,

– ob lediglich ein reflexartiges Verhalten gegeben war,

– oder ob der Sachverhalt von Zeugen unterschiedlich wahrgenommen wurde.

Nicht jede körperliche Bewegung während einer Festnahme erfüllt automatisch den Straftatbestand.

Eine frühzeitige Akteneinsicht ist deshalb regelmäßig entscheidend.

Warum eine frühzeitige Strafverteidigung wichtig ist

Viele Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte beruhen nahezu ausschließlich auf Aussagen der eingesetzten Beamten.

Eine professionelle Verteidigung prüft insbesondere,

– die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme,

– mögliche Widersprüche in Zeugenaussagen,

– Videoaufzeichnungen,

– medizinische Unterlagen,

– Verfahrensfehler,

– und sämtliche rechtlichen Angriffspunkte.

Wie der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt, können auch Fehler des Gerichts selbst entscheidend sein und zur Aufhebung eines Urteils führen.

Ihr Strafverteidiger bei Vorwürfen nach §§ 113 und 114 StGB

Wird Ihnen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte, eine Beleidigung oder eine Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz vorgeworfen, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Ich vertrete Mandanten bundesweit in Ermittlungs-, Haupt- und Revisionsverfahren und prüfe sämtliche tatsächlichen sowie rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten.

Gerade Entscheidungen wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2026 zeigen, dass eine sorgfältige Strafverteidigung den entscheidenden Unterschied machen kann.