Unser Fachanwalt für Strafrecht berät und vertritt Sie kompetent in Bielefeld
Sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch in einem späteren Strafverfahren, hat es der Beschuldigte meistens allein mit Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft zu tun. An dieser Stelle ist es enorm wichtig und vorteilhaft, einen Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger zu beauftragen. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Bielefelder Fachanwalt für Strafrecht auf! Wir begutachten Ihre laufende Strafakte und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Verteidigung.
In den folgenden Verfahrensstadien können wir Sie in Bielefeld durch unseren erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beraten und verteidigen:
- Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft lädt Sie vor
- Wir verteidigen Sie bei gerichtlichen Hauptverhandlungsterminen gegen Anklagen
- Wir verteidigen Sie bei Strafbefehlerlass durch die Staatsanwaltschaft
- Wir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht
Wann sollten Sie einen Fachanwalt im Strafrecht hinzuziehen?
Als Beschuldigter haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich einen Anwalt Ihrer Wahl zu nehmen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen! Sobald Sie Post erhalten, egal ob von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, ziehen Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht hinzu. Umso früher Sie unseren Fachanwalt Strafrecht einschalten, desto effektiver können wir Sie verteidigen. Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind und keine anwaltliche Vertretung haben, so haben Sie auch kein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten. Ein Anwalt hat dieses Recht natürlich, was allein schon zeigt, wie unabdingbar es ist, bestenfalls schon im Ermittlungsverfahren, einen Fachanwalt im Strafrecht aufzusuchen, der Sie vertritt und verteidigt. Besonders im Strafrecht gilt also: Keine Einlassung ohne einen Anwalt!
In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Unabhängig von den Vermögensverhältnissen eines Beschuldigten wird ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Das bedeutet, ein Pflichtverteidiger ist beispielsweise dann zu bestellen, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen vorgeworfen wird, ein Verfahren zum Berufsverbot führen kann oder eine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Es gibt aber auch andere Fälle, in denen auf Antrag oder von Amts wegen ein Pflichtverteidiger bestellt wird, beispielsweise wenn wegen der Schwere der Tat oder schwieriger Sach- bzw. Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig erscheint oder wenn sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
Welche Rechte habe ich als Geschädigter einer Straftat?
Als Opfer einer Straftat steht Ihnen zu jedem Verfahrenszeitpunkt frei, sich anwaltlich vertreten zu lassen und als Geschädigter haben Sie bei einer Vielzahl von Delikten das Recht, als Nebenkläger vor Gericht aufzutreten. Eine Nebenklage ermöglicht es Ihnen, als Verletzter neben Staatsanwalt und mit eigenen Verfahrensrechten als Ankläger aufzutreten. Darüber hinaus haben Sie im Strafrecht als Opfer einer Straftat über das Adhäsionsverfahren die Möglichkeit, Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, unmittelbar im Strafprozess geltend zu machen, wodurch Sie im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Verfahren, in der Regel Zeit und Geld sparen.
Wenn Sie Hilfe im Strafrecht benötigen, zögern Sie nicht und nehmen umgehend Kontakt zu uns auf und unser Fachanwalt für Strafrecht in Bielefeld wird Sie kompetent beraten und vertreten.
Kontakt
Rechtsanwalt Kiunka
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