Nicht selten führen unüberlegte Angaben gegenüber der Polizei dazu, dass sich ein Betroffener unnötigerweise selbst belastet. Der Ratschlag eines Spezialisten für Verkehrsrecht lautet daher stets: „Nehmen Sie zunächst von Ihrem Strafverteidiger Gebrauch!“
Das Straßenverkehrsrecht ist sehr vielfältig und hat eine große Bandbreite. Gerade Laien können hier schnell eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begehen, ohne, dass sie sich dessen bewusst sind. Allerdings schützt Unwissenheit nicht vor Strafen. Im Übrigen könne viele Delikte auch fahrlässig begangen werden.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Kiunka begleitet Sie, wenn Ihnen der Vorwurf der Fahrerflucht gemacht wird. Gerade bei der Fahrerflucht gibt es viele Argumentationsmöglichkeiten. Für eine Verurteilung muss Ihnen das Gericht nachweisen, dass Sie den Unfall bemerkt und sich anschließend entfernt haben.
Im Verkehrsrecht kann die Flucht vom Unfallort vielfältig behandelt werden
Unsere Kanzlei hat einen großen Erfahrungsschatz, was die Begleitung von Prozessen im Strafrecht angeht. Hierzu gehört auch das Themengebiet des Straßenverkehrs und in diesem Zusammenhang die Flucht vom Unfallort. Wir können Sie als unseren Mandanten der Kanzlei daher qualifiziert begleiten.
Für uns zählt dabei, dass wir neben der Berücksichtigung aller strafmindernden Argumentationen auch auf die richtige Darstellung des konkreten Falles setzen, um Ihnen, als unser Mandant, ein möglichst geringes Strafmaß oder sogar die Befreiung vom Vorwurf der Fahrerflucht zu ermöglichen. Unser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht verfügt dabei über moderne Verteidigungsstrategien und darüber hinaus ein breit gefächertes Fachwissen, das Ihnen als Mandanten zugutekommt.
Da unsere Kanzlei mit mehreren Anwälten arbeitet, besteht für Sie als Mandant zudem der Vorteil, dass ein fachlicher Austausch der Anwälte untereinander für Sie gegebenenfalls eine noch bessere Verteidigungsstrategie beim Vorwurf der Fahrerflucht zur Folge hat.
Schneller als man denkt, besteht der Vorwurf der Fahrerflucht
Viele Verkehrsteilnehmer wissen gerade als Autofahrer überhaupt nicht, dass sie sich schneller mit dem Vorwurf der Flucht vom Unfallort beschäftigen müssen, als sie dies annehmen. Oftmals ist es beispielsweise der Fall, dass ein Verkehrsteilnehmer beim Ausparken des eigenen Fahrzeugs einen sogenannten Parkrempler begeht.
In dem guten Glauben, mit der Hinterlegung der eigenen Adresse am Scheibenwischer alles getan zu haben, um sich als Täter zu erkennen zu geben, verlässt der Verkehrsteilnehmer dann den Ort der Tat. Haben Sie eine solche Handlung vorgenommen, müssen Sie aber wissen, dass Sie nun bereits eine Fahrerflucht begangen haben.
Selbst die Verursachung kleiner Kratzer ohne Personenschaden erfordert, dass man entweder für einen angemessenen Zeitraum wartet, bis der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs erscheint. Andernfalls müssen Sie sofort die Polizei hinzuziehen, die den Schaden dann aufnimmt. Tun Sie das nicht, begehen Sie bereits die klassische Fahrerflucht. Unsere Fachkanzlei kann Ihnen aber auch dann noch zur Seite stehen, wenn Sie diese Tat bereits unwissentlich oder auch aus einer Panik heraus begangen haben.
Aufgrund unserer Erfahrungswerte im Strafrecht können wir mit Ihnen gemeinsam eine für Sie günstige Strategie ausarbeiten, um Ihre Bestrafung gering oder Sie sogar straffrei zu halten. Hier ist unsere Erfahrung für die Argumentation in Bezug auf das Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Flucht vom Unfallort, häufig entscheidend.
Fachanwalt Kiunka verfügt innerhalb der Kanzlei über eine sehr hohe Qualifikation
Neben der klassischen Ausbildung im juristischen Bereich wurde Herr Rechtsanwalt Kiunka von der Rechtsanwaltskammer in Hamm zum Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht ernannt. Ihre Vorteile in unserer Kanzlei als Mandant liegen zudem darin, dass hier viele Anwälte kooperierend unter einem Dach tätig sind.