• Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Februar 2026 (Az. 2 StR 526/25)

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Februar 2026 (Az. 2 StR 526/25) ein Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgehoben, mit dem eine Angeklagte wegen heimtückischen Mordes zu einer zeitigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der BGH beanstandete insbesondere die Beweiswürdigung des Landgerichts. Nach Auffassung des Senats waren die unterschiedlichen Einlassungen der Angeklagten nicht ausreichend gewürdigt worden. Zudem hätte das Tatgericht mögliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe sorgfältiger prüfen müssen.

Dem Verfahren lag ein außergewöhnlicher Sachverhalt zugrunde: Die Angeklagte hatte über Jahrzehnte massive körperliche und psychische Gewalt durch ihren Ehemann erlitten. Das Landgericht sah zwar das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, hielt jedoch eine lebenslange Freiheitsstrafe aufgrund der besonderen Umstände für unverhältnismäßig. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil bereits die tatsächlichen Feststellungen und die Beweiswürdigung den revisionsrechtlichen Anforderungen nicht genügten.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Verfahren wegen Mordes oder Totschlags regelmäßig weit über die Frage hinausgehen, ob eine Tötung stattgefunden hat. Oft sind die persönlichen Lebensumstände des Beschuldigten, langjährige Gewalterfahrungen, psychische Ausnahmesituationen sowie die Motivation für die Tat von erheblicher Bedeutung. Ebenso entscheidend ist, welche Angaben bereits im Ermittlungsverfahren gemacht werden und wie diese später von den Gerichten bewertet werden.

Warum diese Entscheidung wichtig ist

Gerade bei einem Tötungsvorwurf können vermeintlich kleine Widersprüche oder unüberlegte Aussagen erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Strafverfahrens haben. Deshalb sollte eine Verteidigung bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Tatvorwurfs beginnen.

Strafverteidigung

Als Strafverteidiger vertrete ich Beschuldigte in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen wegen schwerster Straftaten. Ich prüfe die Ermittlungsakte sorgfältig, hinterfrage die Beweiswürdigung und arbeite sämtliche entlastenden Umstände heraus. Mein Ziel ist es, für jeden Mandanten eine individuelle und konsequente Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Der Vorwurf eines Tötungsdelikts gehört zu den schwerwiegendsten Situationen, mit denen ein Mensch konfrontiert werden kann. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend dafür sein, die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens richtig zu stellen.