Das IT-Recht ist fordernd
Auch wenn das Internet in vielen Bereichen nicht mehr wegdenkbar ist und immer mehr Einfluss auf das alltägliche Leben genommen hat, ist das Fachgebiet IT-Recht im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen relativ jung. Es handelt sich um eine entsprechende dynamische Rechtsmaterie. Bestimmte Fragen sind entweder vollkommen neu oder müssen aufgrund der rasanten technischen Entwicklung zum Teil neu überdacht werden.
Entsprechend wichtig ist es gerade für einen Fachanwalt für IT-Recht, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Dies betrifft sowohl aktuell ergehende Urteile und neue Gesetze, als auch die aktive Verfolgung der technischen Weiterentwicklung, welche auch Einfluss auf die Fortbildung des IT-Rechts hat.
Hier setzt Fachanwalt für IT-Recht Kiunka auf regelmäßige Fortbildung und eine umfassende Verfolgung der Entwicklung der unterschiedlichen Bereiche, in denen das IT-Recht eine tragende Rolle spielt. Nur auf diese Weise lässt sich eine kompetente Beratung der Mandanten sicher gewährleisten.
Ein häufiges Problem: das Urheberrecht
Das Internet bietet eine Fülle von Inhalten unterschiedlichster Art. Allerdings sind nicht alle diese Inhalte legaler Natur, weil eine lückenlose Erfassung und Überwachung technisch nicht möglich ist. Die Täter befinden sich auch häufig im Ausland. Wenn illegale Inhalte etwa in Form von unrechtmäßig verbreiteten Filmen aufgerufen wurden, kann es zu Abmahnungen kommen. Als Adressat einer solchen Abmahnung sollte man sich an einen Fachanwalt für IT-Recht wenden.
Es macht durchaus einen Unterschied, ob es sich beim Betrachten der Inhalte um bloßes Streaming oder ein Herunterladen handelte. Außerdem ergehen teilweise sogar Abmahnungen, ohne dass das vom abmahnenden Anwalt vertretene Unternehmen auch tatsächlich die Rechte an den jeweiligen Inhalten besitzt. Geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen gehen häufig darüber hinaus, was tatsächlich eingefordert werden dürfte. Eine solche Erklärung sollte stets von einem Experten für das IT-Recht überprüft werden. Die Gebühren für den Fachanwalt für IT Recht sind dann in der Regel deutlich günstiger als die anderenfalls fällig werdenden Gebühren für die Abmahnung.
Unsere Kanzlei kümmert sich andererseits aber auch selbstverständlich darum, wenn tatsächlich Inhalte unserer Mandanten in unrechtmäßiger Weise im Internet verwendet wurden.
Der Handel über das Internet
Als Beispiel ist hier der Fotodiebstahl zu nennen. Selbst Texte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen können durch das Urheberrecht geschützt sein.
In keinem anderen Bereich verzeichnete der Handel in den letzten beiden Jahrzehnten so hohe regelmäßige Umsatzsteigerungen wie im Internet. Online zu handeln ist inzwischen so selbstverständlich, wie der Einkaufsbummel durch die Innenstadt.
Wie bei anderen Einkäufen kann es auch im Internet zu Problemen kommen. So entsprechen bei EBAY ersteigerte Artikel beispielsweise leider nicht immer der Beschreibung. Lassen Sie sich dann von einem Fachanwalt für IT-Recht beraten. Entscheidend ist häufig der genaue Wortlaut der Auktion.
Mit einem Fachanwalt für IT Recht kommt man deshalb bei einem Problem im Online Handel meist deutlich schneller ans gewünschte Ziel, da keine Einarbeitungszeit in die grundsätzliche Materie erfolgen muss.
Sprechen Sie mit uns
Neben den erwähnten Problemfeldern gibt es eine Menge Konfliktpotenzial. Wie verhält es sich, wenn Ihr Provider plötzlich die Bandbreite Ihres Internetanschlusses reduziert und eine entsprechende vertragliche Anpassung vornimmt? Haben Sie Möglichkeiten dagegen vorzugehen oder zumindest ein Sonderkündigungsrecht? Als Fachanwalt für IT Recht geben wir Ihnen die Antworten auf diese und viele andere Fragen.
Hat jemand Ihre persönlichen Daten gestohlen und anschließend in einer Sie persönlich oder finanziell schädigenden Weise verwendet? Unsere Kanzlei nimmt sich all dieser Probleme in zügiger und kompetenter Weise an. Denn gerade im IT-Recht spielt Fachkompetenz und der Zeitfaktor meist die entscheidende Rolle. Gerade im gewerblichen Rechtschutz werden dem Abgemahnten nur wenige Tage zur Abgabe der geforderten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung eingeräumt. Vereinbaren Sie deshalb bei diesen oder anderen rechtlichen Schwierigkeiten rund ums IT-Recht möglichst umgehend einen ersten Beratungstermin.