Wir sind auf Strafrecht spezialisiert
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im späteren Strafverfahren steht der Beschuldigte zumeist allein der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gegenüber. Hier ist es gut, einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bielefeld als Verteidiger an seiner Seite zu wissen, der aufgrund seiner Erfahrung schnell Unannehmlichkeiten zu lösen weiß. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine engagierte, strukturierte und erfolgsvisierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bielfeld wünschen! Wir nehmen für Sie Einsicht in Ihre laufende Strafakte und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.
Über unsere Rechtsanwaltskanzlei:
- Der Mandant steht im Mittelpunkt
- Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
- Schnelles und effektives Handeln
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Hohe Einsatzbereitschaft
- Fachliche Kompetenz
- Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
- Komplettes Spektrum des Strafrechts
Ihre Rechtsanwälte für Bielefeld im Strafrecht
Matthias Kiunka
Rechtsanwalt Kiunka
- Reichenberger Str. 33
- 33605 Bielefeld
- Tel: 0521/98856440
- info@kiunka.de
- www.kiunka.de
Bielefelder Rechtsanwälte für Strafrecht
Als Rechtsanwalt für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie im Großraum Bielefeld in den folgenden Verfahrensstadien:
- Vorladung durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft
- Verteidigung gegen Anklagen bei gerichtlichen Hauptverhandlungsterminen
- Verteidigung bei dem Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft
- Darüber hinaus verteidigen wir Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht.
- Gewaltstraftaten – Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Aussetzung, Nötigung, Freiheitsberaubung
- Verkehrsstrafsachen – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr
- Vermögensstrafsachen – Schwerer Raub, Raub, (räuberische) Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug, Urkundenfälschung, Untreue und Vorteilsnahme
- Betäubungsmittelstrafsachen BtmG – Besitz, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr von Btm, Erwerb und Handeltreiben mit Cannabis, Heroin, Kokain, Craig, Amphetamin, Crystal Speed,
- Haftsachen – vorläufige Festnahme, Strafhaft, Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftprüfung und Haftbeschwerde
- Richterliche Maßnahmen – Hausdruchsuchung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung, erkennungsdienstliche Behandlung, Specheltest, Arrest, verläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Platzverweis und Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
- IT-Strafrecht – Computerstrafrecht, im Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht und Wirtschaftskriminalität
Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!
Kanzlei Kiunka Bielefeld
- Rechtsanwalt Kiunka
Reichenberger Str. 3333605 Bielefeld - Tel: 0521/98856440
- www. .de
Wann sollte ein Rechtsanwalt im Strafrecht hinzugezogen werden?
Die Strafverfolgungsbehörden sind mit einer Vielzahl von Ermittlungsbefugnissen ausgestattet. Um das Gleichgewicht der Kräfte im Bereich des Strafrechts herzustellen, hat der Beschuldigte das Recht sich in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu nehmen. Dieses Recht sollten sie sich nicht nehmen lassen! Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist es ratsam, bei der Hinzuziehung eines Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bielefeld keine unnötige Zeit zu verlieren. Denn es gilt: Je früher ein Anwalt hinzugezogen wird, desto effektiver ist die Verteidigung. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens hat ohne anwaltliche Vertretung nicht das Recht, in die Ermittlungsakten Einsicht zu nehmen. Einem Anwalt steht dieses Recht gemäß § 147 StPO zu. Dies allein zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig – möglichst schon im Ermittlungsverfahren – durch einen Rechtsanwalt im Strafrecht vertreten bzw. verteidigen zu lassen. Oft stellt sich erst durch die Akteneinsicht heraus, dass die Ermittlungsbehörden vor einer Beschuldigtenvernehmung nur einen vagen Verdacht hatten, den der Beschuldigte durch eine vorschnelle Aussage erst erhärtet hat.
[info_box]Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!
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Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger wird unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, § 140 StPO. Danach ist ein Pflichtverteidiger unter anderem wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage zu bestellen. Dies gilt vor allem, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zu Last gelegt wird, dies sind Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 StPO, das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann, eine Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet. Seit Änderung der §§ 24, 25 GVG ist bei einer vor dem erweiterten Schöffengericht erhobenen Anklage in jedem Fall ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!
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Pflichtverteidiger in Bielefeld für Verkehrsstrafsachen
Verkehrsstrafsachen ist in der Regel ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn
- die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein mehrmonatiges Fahrverbot droht bei Berufskraftfahrern und sonstigen Personen, die für ihre berufliche Tätigkeit auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind,
- eine fahrlässige Tötung vorgeworfen wird,
- eine andere – zur Bewährung ausgesetzte – Freiheitsstrafe einzubeziehen ist und
es nun ganz wesentlich auf die Erwägung ankommt, ob die Strafaussetzung zur
Bewährung Bestand hat , - der Widerruf einer anderen Bewährungsstrafe droht oder
- eine Führerscheinsperre auf Lebenszeit verhängt worden ist.
Auch im OWi-Verfahren muss ggf. ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, § 140 Abs. 2 StPO
i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 60 OWiG.
Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden. Wir beraten Sie gern.
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Welche Rechte haben Sie als Geschädigter einer Straftat in Bielefeld?
Wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens frei, sich durch einen Rechtsanwalt aus Bielefeld für Strafrecht vertreten zu lassen. Bei zahlreichen Delikten haben Geschädigte das Recht, vor Gericht als Nebenkläger aufzutreten. Bei einer Nebenklage kann ein Verletzter neben dem Staatsanwalt und mit eigenen Verfahrensrechten als Ankläger auftreten.
Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!
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Wann wird dem Opfer einer Straftat ein Rechtsanwalt bestellt?
Der Nebenkläger hat unter anderem dann einen Anspruch auf Bestellung eines Rechtsanwalts, wenn er
- durch ein Verbrechen nach den §§ 176a, 177, 179, 232 und 233 des Strafgesetzbuches verletzt wurde,
- durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches verletzt wurde oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 wurde,
- durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt wurde,
- durch eine Tat nach den §§ 174 bis 182 und 225 des Strafgesetzbuchs verletzt wurde,
- durch eine Tat nach den §§ 221, 226, 232 bis 235, 237, 238 Absatz 2 und 3, §§ 239a, 239b, 240 Absatz 4, §§ 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt wurde oder
- die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nach der Zivilverfahren vorliegen und er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist.
Daneben können im Strafrecht über das sogenannten Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Dies spart dem Opfer einer Straftat – im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Verfahren – meist Zeit und Geld.
Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!
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