Wir sind auf Strafrecht spezialisiert

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im späteren Strafverfahren steht der Beschuldigte zumeist allein der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gegenüber. Hier ist es gut, einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bielefeld als Verteidiger an seiner Seite zu wissen, der aufgrund seiner Erfahrung schnell Unannehmlichkeiten zu lösen weiß. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine engagierte, strukturierte und erfolgsvisierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bielfeld wünschen! Wir nehmen für Sie Einsicht in Ihre laufende Strafakte und entwickeln mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Bielefelder Rechtsanwälte für Strafrecht

Als Rechtsanwalt für Strafrecht beraten und verteidigen wir Sie im Großraum Bielefeld in den folgenden Verfahrensstadien:

  • Vorladung durch die Polizei oder der Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung gegen Anklagen bei gerichtlichen Hauptverhandlungsterminen
  • Verteidigung bei dem Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft
  • Darüber hinaus verteidigen wir Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht.
  • Gewaltstraftaten – Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Aussetzung, Nötigung, Freiheitsberaubung
  • Verkehrsstrafsachen – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr
  • Vermögensstrafsachen – Schwerer Raub, Raub, (räuberische) Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug, Urkundenfälschung, Untreue und Vorteilsnahme
  • Betäubungsmittelstrafsachen BtmG – Besitz, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr von Btm, Erwerb und Handeltreiben mit Cannabis, Heroin, Kokain, Craig, Amphetamin, Crystal Speed,
  • Haftsachen – vorläufige Festnahme, Strafhaft, Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Richterliche Maßnahmen – Hausdruchsuchung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Sicherstellung, erkennungsdienstliche Behandlung, Specheltest, Arrest, verläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Platzverweis und Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • IT-Strafrecht – Computerstrafrecht, im Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht und Wirtschaftskriminalität

Über unsere Rechtsanwaltskanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

Logo Qualität durch Fortbildung

Logo Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.

Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Wann sollte ein Rechtsanwalt im Strafrecht hinzugezogen werden?

Die Strafverfolgungsbehörden sind mit einer Vielzahl von Ermittlungsbefugnissen ausgestattet. Um das Gleichgewicht der Kräfte im Bereich des Strafrechts herzustellen, hat der Beschuldigte das Recht sich in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu nehmen. Dieses Recht sollten sie sich nicht nehmen lassen! Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben, ist es ratsam, bei der Hinzuziehung eines Rechtsanwalt für Strafrecht aus Bielefeld keine unnötige Zeit zu verlieren.

Denn es gilt: Je früher ein Anwalt hinzugezogen wird, desto effektiver ist die Verteidigung. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens hat ohne anwaltliche Vertretung nicht das Recht, in die Ermittlungsakten Einsicht zu nehmen. Einem Anwalt steht dieses Recht gemäß § 147 StPO zu. Dies allein zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig – möglichst schon im Ermittlungsverfahren – durch einen Rechtsanwalt im Strafrecht vertreten bzw. verteidigen zu lassen. Oft stellt sich erst durch die Akteneinsicht heraus, dass die Ermittlungsbehörden vor einer Beschuldigtenvernehmung nur einen vagen Verdacht hatten, den der Beschuldigte durch eine vorschnelle Aussage erst erhärtet hat.

Haben Sie Fragen?

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten bestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, § 140 StPO. Danach ist ein Pflichtverteidiger unter anderem wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage zu bestellen. Dies gilt vor allem, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zu Last gelegt wird, dies sind Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 StPO, das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann, eine Untersuchungshaft angeordnet wurde oder die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet. Seit Änderung der §§ 24, 25 GVG ist bei einer vor dem erweiterten Schöffengericht erhobenen Anklage in jedem Fall ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Pflichtverteidiger in Bielefeld für Verkehrsstrafsachen

Verkehrsstrafsachen ist in der Regel ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn

  • die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein mehrmonatiges Fahrverbot droht bei Berufskraftfahrern und sonstigen Personen, die für ihre berufliche Tätigkeit auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind,
  • eine fahrlässige Tötung vorgeworfen wird,
  • eine andere – zur Bewährung ausgesetzte – Freiheitsstrafe einzubeziehen ist und
    es nun ganz wesentlich auf die Erwägung ankommt, ob die Strafaussetzung zur
    Bewährung Bestand hat ,
  • der Widerruf einer anderen Bewährungsstrafe droht oder
  • eine Führerscheinsperre auf Lebenszeit verhängt worden ist.

Auch im OWi-Verfahren muss ggf. ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, § 140 Abs. 2 StPO
i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 60 OWiG.

Welche Rechte haben Sie als Geschädigter einer Straftat in Bielefeld?

Wenn Sie das Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens frei, sich durch einen Rechtsanwalt aus Bielefeld für Strafrecht vertreten zu lassen. Bei zahlreichen Delikten haben Geschädigte das Recht, vor Gericht als Nebenkläger aufzutreten. Bei einer Nebenklage kann ein Verletzter neben dem Staatsanwalt und mit eigenen Verfahrensrechten als Ankläger auftreten.
Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Wann wird dem Opfer einer Straftat ein Rechtsanwalt bestellt?

Der Nebenkläger hat unter anderem dann einen Anspruch auf Bestellung eines Rechtsanwalts, wenn er

  • durch ein Verbrechen nach den §§ 176a, 177, 179, 232 und 233 des Strafgesetzbuches verletzt wurde,
  • durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches verletzt wurde oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 wurde,
  • durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt wurde,
  • durch eine Tat nach den §§ 174 bis 182 und 225 des Strafgesetzbuchs verletzt wurde,
  • durch eine Tat nach den §§ 221, 226, 232 bis 235, 237, 238 Absatz 2 und 3, §§ 239a, 239b, 240 Absatz 4, §§ 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt wurde oder
  • die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nach der Zivilverfahren vorliegen und er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist.

Daneben können im Strafrecht über das sogenannten Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Dies spart dem Opfer einer Straftat – im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Verfahren – meist Zeit und Geld.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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