Steuerfahndung, Ermittlungsverfahren oder Vorwurf der Steuerhinterziehung? Lassen Sie Ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen.
Wenn das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren einleitet, die Steuerfahndung Unterlagen sicherstellt oder Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, steht häufig mehr auf dem Spiel als eine Steuernachzahlung.
Neben empfindlichen finanziellen Folgen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen und erhebliche berufliche oder persönliche Konsequenzen drohen.
Rechtsanwalt Kiunka verteidigt Sie im Steuerstrafrecht – persönlich, diskret und mit klarem Blick auf die strafrechtlichen Risiken Ihres Falls.
Von Bielefeld aus übernehme ich die Verteidigung in Steuerstrafsachen auch überregional und bundesweit.
Jetzt vertraulich Kontakt aufnehmen
Telefon: 0521 98856440
Wenn aus einer Steuerangelegenheit ein Strafverfahren wird
Ein steuerlicher Fehler ist nicht automatisch eine Straftat. Dennoch können unvollständige Angaben, ungeklärte Zahlungsvorgänge oder Unstimmigkeiten in Steuererklärungen den Verdacht einer Steuerhinterziehung auslösen.
Besonders belastend ist die Situation, wenn Sie erstmals von einem Ermittlungsverfahren erfahren und nicht wissen, welche Angaben Sie machen müssen, welche Unterlagen die Behörden bereits besitzen und welche Konsequenzen drohen.
Gerade in dieser Phase kommt es darauf an, keine unüberlegten Erklärungen abzugeben.
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Bevor Sie gegenüber der Steuerfahndung oder anderen Ermittlungsbehörden zur Sache Stellung nehmen, sollte geklärt werden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen.
Ich prüfe die strafrechtliche Ausgangslage, nehme gegebenenfalls Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
In welchen Situationen ich Sie verteidige
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Ihnen wird vorgeworfen, steuerlich erhebliche Tatsachen nicht, unvollständig oder unrichtig erklärt zu haben?
Ich prüfe, ob die Voraussetzungen einer strafbaren Steuerhinterziehung tatsächlich vorliegen, welche Bedeutung den erhobenen Beweisen zukommt und wie sich die strafrechtlichen Risiken begrenzen lassen.
Ermittlungen durch die Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat sich angekündigt, fordert Unterlagen an oder ermittelt bereits gegen Sie?
Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Einordnung der Maßnahmen und übernehme die strafrechtliche Kommunikation mit den zuständigen Behörden, soweit dies im jeweiligen Verfahren möglich ist.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Wohnung, Geschäftsräume oder Kanzleiräume wurden durchsucht? Computer, Mobiltelefone oder Geschäftsunterlagen wurden sichergestellt?
Ich prüfe die strafprozessualen Maßnahmen, mögliche Rechtsbehelfe und die nächsten Schritte der Verteidigung. Gerade nach einer Durchsuchung ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig.
Steuerstrafverfahren gegen Unternehmer und Geschäftsführer
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe können für Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer besonders weitreichende Folgen haben.
Häufig betreffen die Ermittlungen nicht nur die persönliche strafrechtliche Verantwortung, sondern zugleich betriebliche Abläufe, Buchhaltung, Umsatzsteuer oder die Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern.
Ich berücksichtige bei der Verteidigung auch die möglichen Auswirkungen auf Ihre unternehmerische Tätigkeit.
Strafbefehl oder Anklage wegen Steuerhinterziehung
Sie haben einen Strafbefehl erhalten oder gegen Sie wurde Anklage erhoben?
Ich prüfe die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und die in Betracht kommenden verfahrensrechtlichen Schritte. Bei einem Strafbefehl ist insbesondere die regelmäßig zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung zu beachten.
Selbstanzeige und steuerliche Berichtigung
Sie haben Unregelmäßigkeiten festgestellt und möchten wissen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist?
Die gesetzlichen Anforderungen sind streng. Insbesondere können bereits eingetretene Sperrgründe einer strafbefreienden Wirkung entgegenstehen.
Vor einer Offenlegung sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, welche steuerlichen und strafrechtlichen Folgen damit verbunden sind. Soweit erforderlich, erfolgt die Abstimmung mit einem entsprechend spezialisierten Steuerberater.
Steuerstrafrecht verlangt mehr als eine rein steuerliche Betrachtung
In Steuerstrafverfahren treffen zwei unterschiedliche Bereiche aufeinander: das Steuerrecht und das Strafrecht.
Während steuerlich die zutreffende Festsetzung und Erhebung von Steuern im Mittelpunkt steht, geht es strafrechtlich unter anderem um die Frage, ob eine vorsätzliche Steuerhinterziehung nachgewiesen werden kann.
Eine steuerliche Nachforderung bedeutet nicht automatisch, dass auch eine strafrechtliche Verurteilung gerechtfertigt ist.
Entscheidend können beispielsweise die tatsächlichen Verantwortlichkeiten, der Kenntnisstand der betroffenen Person, die vorhandenen Unterlagen und die Beweisbarkeit des Tatvorwurfs sein.
Meine Tätigkeit konzentriert sich auf die strafrechtliche Verteidigung und die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter. Steuerliche Fragestellungen werden, soweit erforderlich, in Zusammenarbeit mit Ihrer steuerlichen Beratung berücksichtigt.
Persönliche Verteidigung statt schematischer Fallbearbeitung
Ein Steuerstrafverfahren ist keine gewöhnliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.
Die Ermittlungen können Ihre wirtschaftliche Existenz, Ihre berufliche Stellung und Ihr persönliches Umfeld berühren. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die nicht nur einzelne Vorwürfe betrachtet, sondern Ihre gesamte Situation berücksichtigt.
Bei mir steht die persönliche anwaltliche Betreuung im Vordergrund.
Sie erhalten eine individuelle rechtliche Einschätzung und eine Verteidigung, die sich an den tatsächlichen Umständen Ihres Verfahrens orientiert.
Dabei lege ich besonderen Wert auf:
- Diskretion: Vertraulicher Umgang mit Ihren Angaben und Unterlagen.
- Klare Kommunikation: Verständliche Erläuterung Ihrer rechtlichen Situation und der nächsten Schritte.
- Strategisches Vorgehen: Keine vorschnellen Stellungnahmen ohne ausreichende Kenntnis der Vorwürfe.
- Persönliche Verantwortung: Die strafrechtliche Verteidigung Ihres Falls wird individuell ausgerichtet.
Steuerfahndung, Ermittlungsverfahren oder Vorwurf der Steuerhinterziehung? Lassen Sie Ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen.
Wenn das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren einleitet, die Steuerfahndung Unterlagen sicherstellt oder Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, steht häufig mehr auf dem Spiel als eine Steuernachzahlung.
Neben empfindlichen finanziellen Folgen können Geldstrafen, Freiheitsstrafen und erhebliche berufliche oder persönliche Konsequenzen drohen.
Rechtsanwalt Kiunka verteidigt Sie im Steuerstrafrecht – persönlich, diskret und mit klarem Blick auf die strafrechtlichen Risiken Ihres Falls.
Von Bielefeld aus übernehme ich die Verteidigung in Steuerstrafsachen auch überregional und bundesweit.
Jetzt vertraulich Kontakt aufnehmen
Telefon: 0521 98856440
Wenn aus einer Steuerangelegenheit ein Strafverfahren wird
Ein steuerlicher Fehler ist nicht automatisch eine Straftat. Dennoch können unvollständige Angaben, ungeklärte Zahlungsvorgänge oder Unstimmigkeiten in Steuererklärungen den Verdacht einer Steuerhinterziehung auslösen.
Besonders belastend ist die Situation, wenn Sie erstmals von einem Ermittlungsverfahren erfahren und nicht wissen, welche Angaben Sie machen müssen, welche Unterlagen die Behörden bereits besitzen und welche Konsequenzen drohen.
Gerade in dieser Phase kommt es darauf an, keine unüberlegten Erklärungen abzugeben.
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Bevor Sie gegenüber der Steuerfahndung oder anderen Ermittlungsbehörden zur Sache Stellung nehmen, sollte geklärt werden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel vorliegen.
Ich prüfe die strafrechtliche Ausgangslage, nehme gegebenenfalls Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Sie schildern mir Ihre Situation.
Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Teilen Sie möglichst mit, welche Behörde tätig geworden ist und ob bereits Schreiben, Termine oder Fristen vorliegen.
2. Wir klären den unmittelbaren Handlungsbedarf.
Insbesondere bei Durchsuchungen, Vernehmungsterminen, Strafbefehlen oder laufenden Ermittlungen ist zu prüfen, welche Schritte zeitnah erforderlich sind.
3. Ich bespreche mit Ihnen die weitere Verteidigung.
Nach Klärung des Sachverhalts und der erforderlichen Informationen erläutere ich Ihnen das mögliche weitere Vorgehen sowie die Bedingungen einer anwaltlichen Beauftragung.
Jetzt Kontakt aufnehmen – bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Sache äußern.
Telefon: 0521 98856440
Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht
Was sollte ich tun, wenn mir Steuerhinterziehung vorgeworfen wird?
Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie etwaige Fristen. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Vor einer Stellungnahme sollte möglichst eine anwaltliche Prüfung des Tatvorwurfs und der Ermittlungsakte erfolgen.
Muss ich bei der Steuerfahndung aussagen?
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und können zur Sache schweigen. Davon zu unterscheiden sind steuerliche Mitwirkungspflichten, deren Reichweite im Einzelfall geprüft werden muss. Lassen Sie deshalb klären, welche Pflichten konkret bestehen.
Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?
§ 370 AO sieht grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen beträgt der gesetzliche Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Welche Folgen tatsächlich drohen, hängt insbesondere vom Tatvorwurf, dem nachweisbaren Sachverhalt und den Umständen des Einzelfalls ab.
Kann ein Steuerstrafverfahren eingestellt werden?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht. Ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Kann ich nach Beginn eines Ermittlungsverfahrens noch eine Selbstanzeige erstatten?
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist an enge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bestimmte behördliche Maßnahmen und Kenntnisstände können die strafbefreiende Wirkung ausschließen. Ob noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, muss individuell geprüft werden.
Verteidigen Sie auch Mandanten außerhalb von Bielefeld?
Ja. Von meinem Kanzleistandort in Bielefeld aus übernehme ich steuerstrafrechtliche Verteidigungen auch in anderen Städten und bundesweit. Ob persönliche Termine oder eine überregionale Mandatsbearbeitung erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Verfahren.
Was kostet ein Anwalt im Steuerstrafrecht?
Die Kosten hängen unter anderem vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens sowie der erforderlichen anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Vergütung und das weitere Vorgehen werden vor einer Beauftragung besprochen.
Steuerstrafrechtliche Verteidigung in Bielefeld und bundesweit
Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Bielefeld stehe ich Mandanten aus Ostwestfalen-Lippe ebenso zur Verfügung wie Beschuldigten aus anderen Regionen Deutschlands.
Ob es um ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Maßnahmen der Steuerfahndung oder eine bereits erhobene Anklage geht: Entscheidend ist eine rechtzeitige, sorgfältige und auf Ihre Interessen ausgerichtete Verteidigung.
Lassen Sie den Tatvorwurf prüfen
Je früher die strafrechtliche Ausgangslage geklärt wird, desto besser lassen sich vermeidbare Fehler im Umgang mit einem Ermittlungsverfahren verhindern.
Wenn Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen wird oder Sie bereits mit der Steuerfahndung konfrontiert sind, nehmen Sie Kontakt auf.
Rechtsanwalt Kiunka – Strafverteidigung im Steuerstrafrecht
Bielefeld | Ostwestfalen-Lippe | Bundesweit
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Über unsere Rechtsanwalts-
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