Rechtsanwalt für Strafrecht für Bielefeld

Ihr auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Bielefeld

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht)

Sie sehen sich einem Strafverfahren oder einem Bußgeldverfahren ausgesetzt und stehen vor der Entscheidung, ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollen oder nicht? Angesichts des Umstands, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich gehalten ist, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu erforschen und diese zu berücksichtigen, könnte man meinen, dass die Mandatierung eines Strafverteidigers reine Geldverschwendung ist. Auch so mancher Richter lässt bisweilen unter der Hand verlauten, dass es unnötig sei, einen Verteidiger in das Verfahren einzubinden.

Die Realität sieht leider anders aus. Die Justiz ist aufgrund einer Verfahrensflut und überlangen Verfahrensdauern schlichtweg überlastet. Ob sich jeder Richter bei einem solchen zeitlichen Druck für jeden Angeklagten überhaupt hinreichend Zeit nehmen kann, mag dahingestellt sein.

Spezialgebiet Strafrecht

In allen Bereichen des klassischen Strafrechts bietet unser Fachanwalt kompetente Unterstützung.

Dazu zählen:

  • Strafverfahren vor Amts- und Landgerichten
  • Revisionen
  • strafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Berufungen
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft

Des Weiteren steht Ihnen unsere Kanzlei in speziellen Strafrechtsgebieten, wie Internet-, Steuer- und Medizinstrafrecht kompetent zur Seite. Nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen werden von unseren Anwälten  vertreten.

Über unsere Rechtsanwalts-
kanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

Logo Qualität durch Fortbildung

Logo Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.

Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft leitet der Strafrichter zum einen die Untersuchung und zum anderen ist er derjenige, der anschließend ein Urteil fällen soll. Von der Prozesswissenschaft und von Verteidigern wird daher seit jeher geltend gemacht, dass der Richter mit diesen zwei Rollen überfordert ist. Dem Richter liegt eine Akte vor, die überwiegend durch die Polizei beschickt wurde und daher ein objektiv selektives Tatbild widerspiegelt.

Mehrere empirische Untersuchungen der Ludwig-Maximilians-Universität München mit hauptberuflichen Staatsanwälten und Strafrichtern zeigte Erstaunliches: Durch die Lektüre der Ermittlungsakte hat sich bei dem Richter ein bestimmtes Bild geformt, an dem er tendenziell festhält und deshalb in der Hauptverhandlung nach Bestätigung sucht, bekräftigende Informationen tendenziell überschätzt und disharmonische Informationen tendenziell unterschätzt (sog. kognitive Dissonanz).

Dies zeigt, dass ein Verteidiger benötigt wird, den Prozessstoff hinreichend aufzubereiten und alle entlastenden Tatsachen in den Prozess einzuführen.

Unterschätzen Sie im Übrigen nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden mit hoch qualifizierten und spezialisierten Vollprofis besetzt sind, die genau wissen, welche Wortwahl zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Straflosigkeit entscheidet. Ein falsches Wort zum falschen Zeitpunkt kann bereits fatale Folgen haben.

Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet, sollten Sie zunächst folgenden Ratschlag beherzigen: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“, denn Sie wissen nicht, warum die Behörden ermitteln und welche Beweise gegen Sie vorliegen. Nur über Ihren Verteidiger können Sie vollumfänglich Akteneinsicht erhalten. Daher greifen Sie auf Ihr gesetzlich verbrieftes Recht zurück, keine Angaben zur Sache zu machen und konsultieren Sie frühzeitig einen erfahren Strafverteidiger.

Die Kanzlei stellt Ihnen einen für Strafrecht spezialisierten Anwalt zur Seite und kann Ihnen daher bundesweit eine kompetente, engagierte sowie stets diskrete Beratung und Vertretung gewährleisten.

Haben Sie Fragen?

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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Matthias Kiunka
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