Der Strafverteidiger als Retter in der Not

Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist schnelles Handeln erforderlich. Bisweilen führen selbst alltägliche Situationen dazu, dass bislang unbescholtene Bürger plötzlich in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Für die Staatsanwaltschaft reicht ein Anfangsverdacht bzw. eine entsprechende strafrechtlich relevante Anzeige, um Ermittlungen einzuleiten. Ob eine Anschuldigung berechtigt ist oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund des sog. Legalitätsprinzips sogar verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Unser Spezialist für Strafrecht blickt auf viele solcher Prozesse als Strafverteidiger zurück und kennt die enormen Folgen in finanzieller und persönlicher Hinsicht. Nicht selten sind dies Fälle, bei denen zu spät auf anwaltliche Unterstützung zurückgegriffen wurde. Beispielsweise haben Betroffene ohne anwaltliche Unterstützung keine Möglichkeit, einen Einblick in Ermittlungsakten zu erhalten. Dieses Recht steht in der Regel nur dem Strafverteidiger zu. Allein um die eigenen Rechte erschöpfend wahrzunehmen, ist die Beteiligung eines Strafverteidigers vom ersten Moment an zwingend anzuraten.

Gründe für einen Strafverteidiger

Es gibt zahlreiche Argumente für die Mandatierung eines Strafverteidigers. Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung sieht das Gesetz unter anderem folgende Sanktionen vor:

  • eine mögliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung
  • Geldstrafe
  • ein Berufsverbot
  • bei Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug, der Entzug des Führerscheins und der daraus wiederum resultierende Verlust des Arbeitsplatzes

Eine strafrechtliche Verurteilung kann große Folgen nach sich ziehen

Zu erst ist hier an die langfristige Schädigung der Reputation zu denken. Schon kleine, alltägliche Delikte besitzen großes Folgepotential. Mit einer Verurteilung wird ein Eintrag ins Bundeszentralregister vorgenommen. Das polizeiliche Führungszeugnis wird als Auszug dieses Registers nicht alle Einträge auflisten. Bei Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten beziehungsweise Geldstrafen ab 91 Tagessätzen stehen diese Verurteilungen jedoch im Führungszeugnis. Dies wiederum kann die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses erschweren. Beamte z. B. verlieren bei einer Verurteilung zu einer vorsätzlichen Tat und einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren ihre Pensionsansprüche. Jäger hingegen verlieren ihren Jagdschein bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen.

Als Strafverteidiger für Bielefeld berät und verteidigt Sie der Fachanwalt Kiunka nicht nur bei Ermittlungsverfahren von schweren Verbrechen, die mit Strafprozessen häufig in Verbindung gebracht werden, sondern auch bei alltäglichen polizeilichen Anzeigen wie:

1. Beleidigungen fremder oder bekannter Personen

Jedes gesprochene Wort ist nicht gleichzeitig eine Beleidigung. Jedoch kommt es für die Anzeige bei der Polizei nur auf die Wahrnehmung des Gegenübers an. Die Wortwahl muss dabei vielmehr den Willen widerspiegeln, den Beleidigten in irgendeiner Form herabzuwürdigen. Dazu können bereits gewisse Gesten gehören. Ein erfahrener Strafverteidiger unserer Kanzlei steht bei Bedarf jederzeit an Ihrer Seite, um solche Anschuldigungen auszuräumen und im Idealfall einen nervenaufreibenden Prozess zu vermeiden.

2. Einfache, schwere und gefährliche Körperverletzung

Die strafrechtlichen Folgen einer einfachen oder einer gefährlichen Körperverletzung divergieren erheblich. Während eine einfache Körperverletzung mit einer geringen Geldstrafe bestraft werden kann, sieht das Gesetz in der Regel für eine gefährliche Körperverletzung mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten.

3. Sachbeschädigung fremden oder öffentlichen Eigentums

Der Jurist wertet eine Beschädigung einer Sache nur dann als Sachbeschädigung, wenn auch die Sachsubstanz verletzt wurde. Die kann z. B. bei sog. Graffitifällen nicht unproblematisch sein. Im Übrigen ist die Sachbeschädigung ein Delikt, welches nur auf Antrag verfolgt wird.

4. Anzeige wegen Betrugs

Fühlt sich jemand von einem Dritten betrogen, wird dieser häufig eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass der Handelnde mindestens mit sog. Eventualvorsatz gehandelt hat und eine Bereicherungsabsicht besaß. Fahrlässiger Betrug existiert nicht. Unser Fachanwalt für Strafrecht wird Sie in solchen Fällen mit der Strafverteidigung für die erforderliche Richtigstellung außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

5. Jegliche Form von Diebstahl

Handeln Sie als Käufer einer gestohlenen Sache unrechtmäßig, wenn Sie keine Kenntnis vom Diebstahl hatten? Ein Strafverteidiger unserer Kanzlei hilft Ihnen eine solche Anzeige zu entkräften.

6. Unterschlagung zum Beispiel anvertrauter Gegenstände

Sie erhalten von einer anderen Person einen Gegenstand und es herrscht anschließend Streit darüber, ob der Gegenstand verschenkt wurde. Deswegen hat schon so mancher „Geschädigter“ Strafanzeige wegen Unterschlagung erstattet. In einem solchen Fall bewahrt Sie unser Fachanwalt für Strafrecht davor, dass aus einem solchen Missverständnis eine strafrechtliche Verurteilung resultiert.

7. Fälschung von Urkunden

Was Urkundenfälschung ist, scheint für viele Nichtjuristen auf den ersten Blick nicht eindeutig zu sein. Wird Ihnen diese Straftat vorgeworfen, kann Sie ein Fachanwalt für Strafrecht vor vielen Fallstricken bewahren.

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten, sollten Sie zuerst einen Strafverteidiger aufsuchen. Viele Autofahrer hätten vermutlich nicht gewusst, dass sie eine Urkundenfälschung begehen, wenn sie ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen benutzen, welches vom Straßenverkehrsamt für ein anderes Fahrzeug ausgegeben wurde. So ist allerdings die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Der Fachanwalt für Strafrecht – Das Sicherheitsnetz an Ihrer Seite

Eine Strafverteidigung unterliegt anderen Zielen und Vorgehensweisen als bei zivilrechtlichen Prozessen.

Unser Fachanwalt für Strafrecht prüft durch seine langjährigen Erfahrungen nicht nur, ob und in welcher Form Sie sich möglicherweise strafbar gemacht haben, sondern entwickelt vom ersten Moment an die beste Verteidigungsstrategie.