Strafverteidiger für Bielefeld

Ein rasches Handeln ist ein Muss bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hin und wieder kommt es auch dazu, dass alltägliche Situationen dazu führen, dass im Augenmerk der Strafverfolgungsbehörde auf einmal  unauffällige Bürger stehen.

Allein ein Anfangsverdacht oder eine strafrechtliche Anzeige sind ausreichend, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dabei ist es vollkommen egal, ob der Vorwurf  gerechtfertigt ist oder nicht. Das Legalitätsprinzip zwingt die Staatsanwaltschaft sogar dazu, ein Verfahren zu eröffnen.

Auf eine große Anzahl solcher Prozesse kann unser Strafverteidiger für Bielefeld bereits zurückblicken. Er kennt die großen Auswirkungen, die solch ein Verfahren finanziell und persönlich haben kann. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen erst viel zu spät auf die Hilfe eines Strafverteidigers gesetzt wurde.

Ohne die Hilfe eines Anwaltes haben Beschuldigte keine Chance, Einsicht in die Ermittlungsakte zu erhalten. Allein dieses Beispiel zeigt, dass es zwingend notwendig ist, sich einem kompetenten und professionellen Strafverteidiger anzuvertrauen, damit die eigenen Rechte vollkommen wahrgenommen werden können.

Spezialgebiet Strafrecht

In allen Bereichen des klassischen Strafrechts bietet unser Fachanwalt kompetente Unterstützung.

Dazu zählen:

  • Strafverfahren vor Amts- und Landgerichten
  • Revisionen
  • strafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Berufungen
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft

Des Weiteren steht Ihnen unsere Kanzlei in speziellen Strafrechtsgebieten, wie Internet-, Steuer- und Medizinstrafrecht kompetent zur Seite. Nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen werden von unseren Anwälten  vertreten.

Über unsere Rechtsanwalts-
kanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

Logo Qualität durch Fortbildung

Logo Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.

Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Aus welchem Grund brauche ich einen Strafverteidiger?

Es gibt sehr viele Gründe, warum man einen Strafverteidiger beauftragen sollte. Das Gesetzt sieht als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung diese Maßnahmen vor:

  • Geldstrafe
  • Berufsverbot
  • Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung
  • Führerscheinentzug bei verkehrsrechtlichen Vergehen, sowie das daraus folgende Verlieren des Arbeitsplatzes

Zu dem Aufgabenfeld des Strafverteidigers zählt, dass er den Beschuldigten von Anfang bis Ende des Verfahrens begleitet. Unser Fachanwalt für Strafrecht besitzt umfangreiches Wissen über das materielle Strafrecht und arbeitet stets nach folgendem Leitsatz: „Keine Strafe ohne Gesetzt.“ Aus diesem Grund können wir Ihnen garantieren, dass der Beschuldigte nur verurteilt wird, wenn seine Tat zum Tatzeitpunkt auch von strafrechtlicher Relevanz war.

Für unsere Kanzlei ist nicht nur der juristische Aspekt der Strafverteidigung von Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk legen wir zusätzlich auf den psychologischen Aspekt. Im Rahmen des Strafverfahrens stellt der Anwalt in den meisten Fällen die einzige Vertrauensperson des Mandanten dar. Aus diesem Grund gewinnt der menschliche Aspekt zusätzlich an Bedeutung, da der Rechtsanwalt weiß, welches die persönlichen Nöte des Beschuldigten sind. So kann er dessen Furcht vor einem Strafverfahren nehmen kann.

Das verdeutlicht, dass der Strafverteidiger auch als Berater agiert. Er unterstützt Sie dabei, dass Sie es schaffen, Entscheidungen auf einer emotionslosen Ebene zu fällen. Außerdem sorgt er dafür, dass Sie aus Bielefeld vor den Medien und der Öffentlichkeit geschützt sind.

Haben Sie Fragen?

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Die enormen Auswirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung

Neben einer juristischen Ausbildung besitzt ein Fachanwalt für Strafrecht ebenfalls eine spezialisierte strafrechtliche. Die strafrechtliche Ausbildung bietet die optimalen Voraussetzungen, um strafrechtliche Beschuldigungen der Strafgereichte oder der Ermittlungsbehörden abzuwehren. Jeder, der beschuldigt wird, besitzt das Recht, verteidigt zu werden.

Als allererstes ist zu nennen, dass der Ruf auf lange Sicht geschädigt wird.

Nach einer Verurteilung wird diese im Bundeszentralregister notiert. In das Führungszeugnis, welches ein Auszug dieses Registers ist, werden nur Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren sowie Geldstrafen ab 91 Tag Tagessätzen vermerkt. Ein Vermerk im Führungszeugnis kann dazu führen, dass es schwieriger wird, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Fachanwalt Kiunka steht Ihnen als Strafverteidigern für Bielefeld nicht nur bei Ermittlungsverfahren von schweren Verbrechen zur Seite, sondern unterstützt Sie ebenso bei alltäglichen polizeilichen Anzeigen. Dazu zählen:Körperverletzung jeglicher Art

  1. Urkundenfälschung
  2. Sachbeschädigung
  3. Betrug
  4. Beleidigung
  5. Diebstahl
  6. Unterschlagung beispielsweise anvertrauter Gegenstände

Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Zivilrechtliche Prozesse haben andere Handlungsweisen und Absichten als eine Strafverteidigung.

Matthias Kiunka, Ihr Fachanwalt für Strafrecht für Bielefeld, entwickelt mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und überprüft, inwiefern Sie sich strafbar gemacht haben.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

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Matthias Kiunka
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