Wirtschaftsstrafrecht – professionelle Beratung und rechtlicher Beistand für Unternehmen

Zahlreiche geschäftliche Aktivitäten in und zwischen Unternehmen erfordern Beratung und Beistand durch eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Unser Fachanwalt für Strafrecht unterstützt Sie kompetent bei Ermittlungsverfahren und bei Gerichtsverhandlungen.

Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe bei Korruptionsvorwürfen sowie bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, der Bilanzfälschung und allgemein im Steuerstrafrecht. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine umfangreiche Präventionsberatung an, um das Risiko von rechtswidrigen Handlungen oder Ermittlungen zu minimieren. Die Exekutive verfolgt Delikte des Steuerstrafrechts mit Nachdruck, wie der zunehmende Ankauf von Steuersünder-CDs verdeutlicht.

Vielfältige Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht

Die zunehmende Komplexität der rechtlichen Aspekte bei Unternehmenstätigkeiten setzt eine fundierte Begleitung durch einen kompetenten Rechtsbeistand voraus. In den unterschiedlichen Szenarien stehen Vorwürfe aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts im Raum. Als Beispiele eignen sich der Verdacht der Untreue, der Bilanzfälschung und der Korruption.

Unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen sämtliche Angelegenheiten und jegliche Verstöße, die in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung begangen werden. Als Experten in diesem Bereich begleiten wir unsere Mandanten bei diversen Angelegenheiten. Dabei begrenzen sich die Aufträge nicht auf die reine Verteidigung der Klienten gegen strafrechtlich relevante Vorwürfe. Zusätzlich unterstützen wir bei der Aufklärung interner Angelegenheiten, der Risikoabschätzung und der Prävention. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen jeglicher Größenordnung.

Unser Fachanwalt für Strafrecht weist Erfahrung in der Vertretung kleiner, mittelständiger und großer Unternehmen mit nationalem oder internationalem Fokus auf. Die nachfolgende Liste gibt Ihnen einen Einblick in einige Punkte und Themen unseres Leistungsspektrums:

  • Steuerstrafrecht
  • Prävention von gesetzeswidrigen Handlungen
  • Vorwurf des Betrugs
  • Untreue
  • Fehler bei der Buchführung
  • Verstoß gegen gesetzliche Schutzrechte
  • Korruptionsdelikte
  • Insolvenzdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht

Über unsere Rechtsanwalts-
kanzlei:

  • Der Mandant steht im Mittelpunkt
  • Viele Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Schnelles und effektives Handeln
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Fachliche Kompetenz
  • Höchstmaß an Dienstleistungsqualität
  • Komplettes Spektrum des Strafrechts

Logo Qualität durch Fortbildung

Logo Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V.

Im Strafrecht gilt daher: Keine Einlassung ohne Rechtsanwalt!

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Präventionsmaßnahmen verhindern Ermittlungen und Verfahren

Idealerweise agieren Sie als Verantwortlicher eines Unternehmens stets im Rahmen der Gesetze und Vorschriften. Unsere Kanzlei berät Sie dabei, wie Sie gesetzeskonform bei Ihren Entscheidungen und Aktivitäten vorgehen. Mit dem entsprechenden Verhalten vermeiden Sie Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht, auf welche Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverhandlungen folgen. Dadurch vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung und die negative Berichterstattung in der Presse.

Die Präventionsberatung analysiert situationsbezogen potenzielle Risiken. Dank der langjährigen Erfahrung unterstützt unser Fachanwalt für Strafrecht die Unternehmensleitung bei der Einhaltung ihrer Pflichten. In enger Abstimmung mit den Verantwortlichen Ihres Unternehmens erarbeiten wir Maßnahmen, die teure Verfahren verhindern. Die Prävention bezieht sich dabei auf unterschiedliche Aspekte und Facetten des Wirtschaftsstrafrechts. Bei der Etablierung von Compliance-Strukturen beziehen wir sämtliche Führungskräfte und auch die Arbeitnehmer ein. Falls notwendig, übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit Geschäftspartnern oder mit dem Betriebsrat.

Buchführungsfehler und Steuerdelikte

Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, die der Bilanzierungspflicht unterliegen, i. S. d. § 266 HGB einmal jährlich eine Bilanz aufzustellen. Diese dokumentiert das Unternehmensgeschehen im letzten Geschäftsjahr und liefert aussagekräftige Finanzkennzahlen. Beinhaltet die Bilanz Fehler oder weist sie Lücken auf, liegt ein Buchführungs- oder Steuerdelikt vor. Dementsprechend drohen Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf der Bilanzfälschung oder der Steuerhinterziehung. Im Fall er Steuerverkürzung oder der Steuerfälschung drohen Bußgeldverfahren. Unser Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen in derartigen Situationen zur Seite.

Weitere Tätigkeitsfelder des Wirtschaftsstrafrechts

Patente sollen Unternehmen vor der Nachahmung oder der Imitation ihrer Erfindungen schützen. Bei der Verletzung von Patenten oder anderen formalen Instrumenten vertritt Sie unsere Kanzlei.

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, sollte bei drohender Zahlungsunfähigkeit in keinem Fall die Insolvenzantragstellung in Vergessenheit geraten. Hier droht andernfalls die Insolvenzverschleppung, § 15 a InsO. Beantragt ein Unternehmen dann Insolvenz, gilt es, zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es drohen Verfahren aufgrund der Verletzung von Antragspflichten oder wegen des Verdachts der Gläubigerbegünstigung.

Fachanwalt für Strafrecht Kiunka: langjährige Erfahrung und kompetente Beratung

Zusammengefasst bietet Ihnen unsere Kanzlei durch den Fachanwalt für Strafrecht Kiunka ein breites Leistungsspektrum im Bereich Wirtschaftsstrafrecht an. Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz unterstützen wir Sie bei den unterschiedlichen rechtlichen Herausforderungen im unternehmerischen Alltag. Neben dem rechtlichen Beistand bei konkreten Ermittlungen oder Verfahren offerieren wir Ihnen eine umfangreiche Präventionsberatung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Haben Sie Fragen?

Ich berate Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Wichtiger Aspekt beim Wirtschaftsstrafrecht: Vorwurf der Korruption

Eine wesentliche Rolle spielt die Korruption. Trotz Antikorruptionsregeln gilt sie unverändert als weit verbreitet. Hinsichtlich der Verstöße unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen der Bestechung von Amtsträgern und Fällen der Korruption im privaten Sektor. Es drohen Verfahren aufgrund der Bestechung oder der Vorteilsgewährung. Gegen die begünstigte Partei steht der Vorwurf der Bestechlichkeit beziehungsweise der Vorteilsannahme ebenfalls im Raum. Das erfordert eine abgestimmte Verteidigungsstrategie. Wir erarbeiten in enger Absprache mit unseren Mandaten geeignete Vorgehensweisen.

Der Antrag auf Beiordnung sollte so früh wie möglich gestellt werden.

Wir beraten Sie gern.

Rechtsanwalt Matthias Kiunka

Kanzlei Kiunka Bielefeld

  • Rechtsanwalt Kiunka

    Reichenberger Str. 33
    33605 Bielefeld

Definition Rechtsanwalt

Ein Strafverteidiger ist in erster Hinsicht ein „Rechtsanwalt“ oder auch „Advokat“. Der Begriff „Rechtsanwalt“ stammt dabei von dem germanischen Worten rehta („richten“) und anawalt („Gewalt“) ab. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, eine Person juristisch zu vertreten. Damit ist gemeint, dass der Anwalt den Mandanten bei Rechtsfragen berät oder im Zweifelsfall vor Gericht verteidigt. Um ein Rechtsanwalt zu werden, muss ein Studium abgeschlossen werden.

Das Jurastudium

Das Jurastudium umfasst rund 10 Semester. Nach dieser Zeit wird das erste Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend folgt ein Referendariat, welches zwei Jahre umfasst. Es dient in erster Linie dazu, dass die Rechtsanwälte nach der trockenen Theorie sich Praxis aneignen. Nach dem Referendariat wird dann das eigentliche Staatsexamen, das „zweite Staatsexamen“, abgeschlossen. Während des Referendariats kann man sich auf bestimmt Bereiche spezialisieren. Als Bereiche dienen zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht oder das Strafrecht. Wenn ein Rechtsanwalt sich dafür entscheidet das Themengebiet des Strafrechts zu spezialisieren, agiert er als Strafverteidiger.

Allgemeines zum Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht untergeordnet, womit gemeint ist, dass der Staat dem Bürger übergeordnet ist. Zudem umfasst das Strafrecht alle Rechtsnormen. In den Rechtsnormen sind die Vorraussetzungen für Straftaten festgelegt und deren Rechtsfolgen. Welche Taten mit einer Strafe oder mit welcher Schwere bestraft werden ist je nach dem Kulturkreis unterschiedlich. In China kann daher ein Fahrraddiebstahl mit mehrjähriger Haft bestraft werden und in Deutschland hingegen nur Sozialstunden auferlegt werden. In Deutschland dient das Strafrecht dem Schutz der grundlegenden Rechtsgüter. Dazu zählt körperliche Unversehrtheit, Schutz des Lebens, der Würde, der Ehre, des Vermögens oder des allgemeinen Eigentums. Mit dem Strafrecht wird zugleich das Rechtswesen eines Staates anerkannt und bewahrt. Hieraus lassen sich die Hauptgründe des Strafrechtes schließen: Vergeltung der Schuld und Verhinderung weiterer Straftaten.

Definition Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist nun ein Rechtsanwalt, welcher einen Angeklagten während eines Strafverfahrens unterstützt. Er ist dem Gericht und dem Staatsanwalt gleichgestellt. Allerdings ist der Strafverteidiger kein Bestandteil des Gerichtes, sondern ein unabhängiges selbstständiges Organ des Rechtswesens. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen Strafverteidiger. Dabei kann er bereits während eines Ermittlungsverfahrens einen Strafverteidiger beanspruchen. In dem Moment wo der Strafverteidiger die Vertretung eines Beschuldigten vor dem Gericht übernimmt, wird der Beschuldigte zu seinem Mandanten. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Der Verteidiger muss sich an die Weisungen des Mandanten jedoch nicht binden. So lange es allerdings den Interessen des Mandanten dient, ist er dazu verpflichtet diese, soweit es gesetzlich möglich ist, zu vertreten. Ein Strafverteidiger darf im Laufe des Verfahrens nur einen Beschuldigten verteidigen, da es sonst zu Interessenkollisionen kommen kann.

Wahl- und Pflichtverteidiger

Bei den Strafverteidigern selbst unterscheidet man in der Regel zwischen dem Wahlverteidiger und dem Pflichtverteidiger. Der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten selbstverantwortlich und frei ausgewählt. Das bedeutet, dass er dem Verteidiger ein Honorar zahlt. Des Weiteren hat ein Wahlverteidiger häufig den Vorteil, dass der Beschuldigte ein größeres Vertrauen zu ihm fasst, da er seinen Verteidiger selbst bestimmt hat. Der Strafverteidiger kann sein Wahlverteidigungsmandant niederlegen und einen Antrag stellen um im Verfahren als Pflichtverteidiger zu agieren. Ein Pflichtverteidiger hat den Vorteil, dass er seine Gebühren aus der Staatskasse erhält. Der Betrag den ein Pflichtverteidiger für sein Mandat bekommt ist zwar weitaus niedriger als die des Wahlverteidigers, jedoch kann der Pflichtverteidiger die gleiche Summe, welche er aus der Staatskasse erhält, nochmal vom Mandanten erhalten. Dies muss allerdings bei der Staatskasse angegeben werden. Geht während eines Strafverfahrens das Vertrauen vom Angeklagten zum Pflichtverteidiger verloren, kann dieser den Verteidiger durch einen Wahlverteidiger ablösen. Im Falle dessen, ist das Pflichtmandant beendet. Heutzutage ist es hingegen kaum noch akzeptiert, dass ein Verteidigerwechsel vorgenommen wird.

Ziele eines Strafverteidigers

Das Ziel eines Strafverteidigers kann beispielsweise eine Verfahrenseinstellung sein. Allerdings sind auch Verteidigungen auf Freispruch oder auf Strafmaß üblich. Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Sockelverteidigung. Die meiste Zeit verbringt ein Strafverteidiger damit Rechtslagen- und Vorgänge zu prüfen, Akten zu wälzen und Rechtsschriften zu verfassen um den Mandanten ein bestmögliches Ergebnis zu bieten. Die Voraussetzungen, Straftatbestände (Mord, Körperverletzung, Diebstahl) und dessen Folgen sind im Strafgesetzbuch festgehalten. Die Strafverteidigung und das Ergebnis kann in letzter Instanz allerdings immer individuell sein.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf

Matthias Kiunka
Reichenberger Str. 33
33605 Bielefeld

Tel:  0521 98856440
Fax: 0521 98856442
Mail: info@kiunka.de