Zahlreiche geschäftliche Aktivitäten in und zwischen Unternehmen erfordern Beratung und Beistand durch eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Unser Fachanwalt für Strafrecht unterstützt Sie kompetent bei Ermittlungsverfahren und bei Gerichtsverhandlungen.
Wir unterstützen Unternehmen jeder Größe bei Korruptionsvorwürfen sowie bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, der Bilanzfälschung und allgemein im Steuerstrafrecht. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine umfangreiche Präventionsberatung an, um das Risiko von rechtswidrigen Handlungen oder Ermittlungen zu minimieren. Die Exekutive verfolgt Delikte des Steuerstrafrechts mit Nachdruck, wie der zunehmende Ankauf von Steuersünder-CDs verdeutlicht.
Vielfältige Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht
Die zunehmende Komplexität der rechtlichen Aspekte bei Unternehmenstätigkeiten setzt eine fundierte Begleitung durch einen kompetenten Rechtsbeistand voraus. In den unterschiedlichen Szenarien stehen Vorwürfe aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts im Raum. Als Beispiele eignen sich der Verdacht der Untreue, der Bilanzfälschung und der Korruption.
Unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen sämtliche Angelegenheiten und jegliche Verstöße, die in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung begangen werden. Als Experten in diesem Bereich begleiten wir unsere Mandanten bei diversen Angelegenheiten. Dabei begrenzen sich die Aufträge nicht auf die reine Verteidigung der Klienten gegen strafrechtlich relevante Vorwürfe. Zusätzlich unterstützen wir bei der Aufklärung interner Angelegenheiten, der Risikoabschätzung und der Prävention. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen jeglicher Größenordnung.
Unser Fachanwalt für Strafrecht weist Erfahrung in der Vertretung kleiner, mittelständiger und großer Unternehmen mit nationalem oder internationalem Fokus auf. Die nachfolgende Liste gibt Ihnen einen Einblick in einige Punkte und Themen unseres Leistungsspektrums:
- Steuerstrafrecht
- Prävention von gesetzeswidrigen Handlungen
- Vorwurf des Betrugs
- Untreue
- Fehler bei der Buchführung
- Verstoß gegen gesetzliche Schutzrechte
- Korruptionsdelikte
- Insolvenzdelikte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
Präventionsmaßnahmen verhindern Ermittlungen und Verfahren
Idealerweise agieren Sie als Verantwortlicher eines Unternehmens stets im Rahmen der Gesetze und Vorschriften. Unsere Kanzlei berät Sie dabei, wie Sie gesetzeskonform bei Ihren Entscheidungen und Aktivitäten vorgehen. Mit dem entsprechenden Verhalten vermeiden Sie Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht, auf welche Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverhandlungen folgen. Dadurch vermeiden Sie kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung und die negative Berichterstattung in der Presse.
Die Präventionsberatung analysiert situationsbezogen potenzielle Risiken. Dank der langjährigen Erfahrung unterstützt unser Fachanwalt für Strafrecht die Unternehmensleitung bei der Einhaltung ihrer Pflichten. In enger Abstimmung mit den Verantwortlichen Ihres Unternehmens erarbeiten wir Maßnahmen, die teure Verfahren verhindern. Die Prävention bezieht sich dabei auf unterschiedliche Aspekte und Facetten des Wirtschaftsstrafrechts. Bei der Etablierung von Compliance-Strukturen beziehen wir sämtliche Führungskräfte und auch die Arbeitnehmer ein. Falls notwendig, übernehmen wir für Sie die Abstimmung mit Geschäftspartnern oder mit dem Betriebsrat.
Wichtiger Aspekt beim Wirtschaftsstrafrecht: Vorwurf der Korruption
Eine wesentliche Rolle spielt die Korruption. Trotz Antikorruptionsregeln gilt sie unverändert als weit verbreitet. Hinsichtlich der Verstöße unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen der Bestechung von Amtsträgern und Fällen der Korruption im privaten Sektor. Es drohen Verfahren aufgrund der Bestechung oder der Vorteilsgewährung. Gegen die begünstigte Partei steht der Vorwurf der Bestechlichkeit beziehungsweise der Vorteilsannahme ebenfalls im Raum. Das erfordert eine abgestimmte Verteidigungsstrategie. Wir erarbeiten in enger Absprache mit unseren Mandaten geeignete Vorgehensweisen.
Buchführungsfehler und Steuerdelikte
Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, die der Bilanzierungspflicht unterliegen, i. S. d. § 266 HGB einmal jährlich eine Bilanz aufzustellen. Diese dokumentiert das Unternehmensgeschehen im letzten Geschäftsjahr und liefert aussagekräftige Finanzkennzahlen. Beinhaltet die Bilanz Fehler oder weist sie Lücken auf, liegt ein Buchführungs- oder Steuerdelikt vor. Dementsprechend drohen Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf der Bilanzfälschung oder der Steuerhinterziehung. Im Fall er Steuerverkürzung oder der Steuerfälschung drohen Bußgeldverfahren. Unser Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen in derartigen Situationen zur Seite.
Weitere Tätigkeitsfelder des Wirtschaftsstrafrechts
Patente sollen Unternehmen vor der Nachahmung oder der Imitation ihrer Erfindungen schützen. Bei der Verletzung von Patenten oder anderen formalen Instrumenten vertritt Sie unsere Kanzlei.
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, sollte bei drohender Zahlungsunfähigkeit in keinem Fall die Insolvenzantragstellung in Vergessenheit geraten. Hier droht andernfalls die Insolvenzverschleppung, § 15 a InsO. Beantragt ein Unternehmen dann Insolvenz, gilt es, zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es drohen Verfahren aufgrund der Verletzung von Antragspflichten oder wegen des Verdachts der Gläubigerbegünstigung.
Fachanwalt für Strafrecht Kiunka: langjährige Erfahrung und kompetente Beratung
Zusammengefasst bietet Ihnen unsere Kanzlei durch den Fachanwalt für Strafrecht Kiunka ein breites Leistungsspektrum im Bereich Wirtschaftsstrafrecht an. Mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz unterstützen wir Sie bei den unterschiedlichen rechtlichen Herausforderungen im unternehmerischen Alltag. Neben dem rechtlichen Beistand bei konkreten Ermittlungen oder Verfahren offerieren wir Ihnen eine umfangreiche Präventionsberatung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.