Wir sind auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert

Obwohl der Begriff Wirtschaftsstrafrecht in keinem Gesetzestext verbindlich definiert wird, darf man doch sagen, dass das Wirtschaftsstrafrecht ein juristisches Sammelbecken aller Strafvorschriften darstellt, die Straftatbestände aus dem Bereich der Wirtschaft rechtsstaatlich ahnden sollen. So dient das Wirtschaftsstrafrecht letztlich dem praktizierten Schutz geltenden Wirtschaftsrechtes.

Ein Ansatzpunkt, den Begriff Wirtschaftsstrafrecht zu definieren, ist der Strafkatalog des § 74c GVG, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer bestimmt. Hier werden u.a. folgende Delikte genannt:

  • Unlauterer Wettbewerb
  • Vergehen gegen das Gesetz über das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen
  • Subventionsbetrug
  • Kreditbetrug
  • Vergehen gegen das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Sortenschutzgesetz, das Marktgesetz oder das Geschmacksmustergesetz
  • Auch Verstöße gegen das Weingesetz oder gegen das Lebensmittelgesetz erfüllen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestand. Des Weiteren greift das Wirtschaftsstrafrecht bei:
  • Betrug jeder Art
  • Veruntreuungen jeder Art
  • Wucher
  • Vorteilsgewährung und Bestechung
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungs- oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

In unserer Tätigkeit als Anwalt und Verteidiger haben wir es in Wirtschaftsstrafsachen besonders häufig mit Delikten zu den Themen Anlagebetrug, Korruption, Industriespionage, Insolvenzstrafrecht, Schwarzarbeit, Subventionsstrafrecht und Untreue zu tun. Zur bestmöglichen Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen benötigt ein Rechtsanwalt neben den besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und den speziellen Normen, vor allem auch die Fähigkeit, die Folgen die ein Wirtschaftsstrafverfahren für den Betroffenen mit sich bringen kann, umsichtigen einzuschätzen und entsprechende Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Die Durchsuchung von Geschäftsräumen und Wohnräumen zur Sicherstellung von Beweismitteln ist in Verfahren aus dem Wirtschaftsstrafrecht üblich. Hierbei werden in der Regel die gesamte Firmen-IT sowie sämtliche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und sicher gestellt. Dieser schwerwiegende Eingriff kann existenzgefährdend für das Unternehmen werden. Hier ist von Ihrem Rechtsanwalt/Verteidiger schnelles und entschlossenes Handeln gefragt, um den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.

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