• DE
  • RU
  • EN
  • ES
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
  • Rechtsanwalt Kiunka
  • Leistungen
    • Fachanwalt für IT Recht
    • Fachanwalt für Strafrecht
    • Fachanwalt für Verkehrsrecht
    • Steuerstrafrecht
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Keine erkennungsdienstliche Behandlung Minderjähriger

11. April 2014/in Strafverteidiger

In einem unserer Strafverfahren wurde unser Mandant einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen, d.h. die Polizei hatte ihm Fotos und Fingerabdrücke abgenommen. Diese Maßnahme erfolgte in Abwesenheit und ohne Einverständnis der erziehungsberechtigten Mutter des Mandanten. Der Mutter wurde lediglich mitgeteilt, dass ihr Sohn zu einer Zeugenaussage bei der Polizei erscheinen solle. Das Amtsgericht Bielefeld hat nun auf unsere Beschwerde festgestellt, dass die erkennungsdienstliche Behandlung rechtswidrig war.

Mitgeteilt durch den Strafverteidiger Matthias Kiunka, Kanzlei Rudolph, Schillerstr. 1, 33609 Bielefeld

Amtsgericht Bielefeld, Beschluss vom 13.12.2013, Aktenzeichen 9 GS-845 Js 1403/13-6560/13

Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren

gegen XXX
Verteidiger: Rechtsanwalt Matthias Kiunka, Gustav-Radbruch-Str. 7, 32423 Minden

wird auf den Antrag des Beschuldigten vom 30.07.2013 festgestellt, dass die Durchführung der er¬ken¬nungs¬dienst¬li¬chen Behandlung des Beschuldigten am 24.07.2013 rechtswidrig war.

Gründe:

Der Beschuldigte hat sich am 24.07.2013 mit der Durchführung seiner erkennungsdienstlichen Behandlung einverstanden erklärt. Dieses Einverständnis hat aber keine rechtliche Bedeutung, da es nicht in Anwesenheit seiner erziehungsberechtigten Mutter erfolgte. Dem steht nicht entgegen, dass sich die Mut¬ter telefonisch mit der Maßnahme einverstanden erklärt hatte. Dieses Einverständnis erfolgte lediglich aufgrund der telefonischen Information, die ihr der Beschuldigte übermittelte. Die Mutter konnte daher den Sachverhalt bei weitem nicht so überblicken, als wenn sie während der Vernehmung anwesend gewesen wäre. Auf diese Anwesenheit während der Vernehmung hätte sie aber ein Recht gehabt, § 67 JGG. Darauf hätte sie zwar verzichten können. Das setzt aber voraus, dass sie gewusst hätte, dass auf ihren Sohn überhaupt eine Beschuldigtenvernehmung zukam.

Ob die Mutter von dem Termin überhaupt Kenntnis hatte, lässt sich der Akte nicht entnehmen. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, hätte sie – nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Beschuldigten – lediglich von einer Ladung ihres Sohnes als Zeugen Kenntnis haben können. Durch den Verzicht auf die Anwesenheit in einem solchen Termin hätte sie keinen Verzicht auf die Anwesenheit in einer Beschuldigtenvernehmung erklärt.

Demnach ist festzuhalten, dass mangels wirksamen Einverständnisses keine Grundlage für die erkennungsdienstliche Behandlung vorlag.

Bielefeld, 13.12.2013

Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://kiunka.de/wp-content/uploads/2022/02/logo-mkiunka-rahmen.png 0 0 Kiunka https://kiunka.de/wp-content/uploads/2022/02/logo-mkiunka-rahmen.png Kiunka2014-04-11 13:51:432014-04-11 14:08:05Keine erkennungsdienstliche Behandlung Minderjähriger
  • BGH zum Bandendiebstahl: Keine Mittäterschaft nach Beendigung der Tat13. Juli 2026 - 12:56
Search Search

Archiv

Adresse

Matthias Kiunka
Reichenberger Str. 33
33605 Bielefeld

Kontakt

Tel:  0521 98856440
Fax: 0521 98856442
Mail: info@kiunka.de

Bürozeiten

Mo-Fr: 9:00-17:00 Uhr
und nach Vereinbarung

© Copyright - Rechtsanwalt Matthias Kiunka
  • Rechtsanwalt Matthias Kiunka
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: DNA-Gutachten kann nicht schlicht „wegen Bedeutungslosigkeit“ abgelehnt werden Link to: DNA-Gutachten kann nicht schlicht „wegen Bedeutungslosigkeit“ abgelehnt werden DNA-Gutachten kann nicht schlicht „wegen Bedeutungslosigkeit“ abgelehnt... Link to: Kriminalitätsentwicklung in Bielefeld in 2013 Link to: Kriminalitätsentwicklung in Bielefeld in 2013 Kriminalitätsentwicklung in Bielefeld in 2013
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen