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Bewährungsstrafe für Anästhesistin nach dem Tod von „Sexy Cora“

7. Mai 2013/in Strafverteidiger

Urteil der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg, Az. 632 KLs 6/12

 

Die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg hat die Anästhesistin wegen fahrlässiger Tötung von „Sexy Cora“ zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt.

 

Im Rahmen einer Schönheitsoperation war es aufgrund von Sauerstoffmangel zu einem tödlichen Hirnschaden der Patientin Carolin Wosnitza gekommen.

 

Die Anästhesistin hatte nach Auffassung der Kammer fahrlässig im Sinne von § 229 StGB gehandelt, weil sie im Rahmen der Operation nicht für eine ausreichende Beatmung der Patientin gesorgt habe. Die mangelhafte Sauerstoffzufuhr habe die Ärztin nicht rechtzeitig bemerkt, da das akustische Alarmsignal des Überwachungsgerätes ausgeschaltet gewesen sei und die Ärztin die Vitalfunktionen auch nicht auf andere Weise, nämlich durch Blick auf den Überwachungsmonitor, ausreichend überprüft habe.

 

Zugunsten der Anästhesistin hatte die Kammer vor allem gewertet, dass sie als lediglich angestellte Ärztin auf die Organisationsstrukturen im Operationssaal letztlich keinen Einfluss gehabt habe. Ihr habe kein Anästhesieassistent zur Seite gestanden, sie habe sich deshalb nicht uneingeschränkt auf die Überwachung der Vitalfunktionen der Patientin konzentrieren können. Von der Verhängung eines Berufsverbots sah die Kammer ab.

 

Das Urteil ist rechtskräftig.

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