Schäden nach Freispruch

Was bekommen eigentlich die Erben?

 

Wenn Personen in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden geraten, werden diese in der Regel nicht lediglich psychisch belastet. Die finanziellen Folgen können zum Teil ein gravierendes Ausmaß annehmen. In erster Linie sind hier die Anwalts- und Gerichtskosten zu erwähnen.

 

Was passiert bei einer Verurteilung?

Diese Kosten verbleiben bei einer rechtskräftigen Verurteilung beim Angeklagten, § 465 StPO. Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann hiervon abgesehen werden, § 74 JGG.

 

Was passiert mit den eigenen Kosten beim Freispruch?

Sofern der ehemalige Angeklagte frei gesprochen wird, hat er selbstverständlich keine Gerichtskosten etc. zu tragen. Zusätzlich gewährt ihm das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) einen Entschädigungsanspruch.

 

Haben die Erben einen Anspruch?

Das OLG Oldenburg (Urteil vom 01.11.2013, Az. 6 U 154/13) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Fahrtkosten, welche den Eltern nach einer fälschlicherweise entzogen Fahrerlaubnis entstanden waren, von der Staatskassen zu tragen sind.

Im zugrunde liegenden Fall war der Angeklagte mittlerweile verstorben und es stellte sich die Frage, ob die Eltern die Fahrtkosten als Erben geltend machen konnten.

Während das Landgericht diesem Anspruch stattgegeben hatte, wies das Oberlandesgericht den Anspruch zurück. Es sei nur ein eigener Schaden der Eltern geltend gemacht worden. Es könne jedoch nur ein Anspruch auf die Erben übergehen, der selbst beim Verstorbenen entstanden ist.

 

Der Fall zeigt, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung der Eltern sinnvoll gewesen wäre.