Ihr Spezialist für EDV-Recht und Computerrecht: Fachanwalt für IT-Recht Kiunka

Heutzutage werden immer mehr Geschäfte des täglichen Lebens über das Internet abgewickelt. Mit einem einzelnen Mausklick können auf diese Weise mit Vertragspartnern auf der ganzen Welt Handelsbeziehungen eingegangen werden. Das Internet bietet zweifelsfrei viele Möglichkeiten. Viele Nutzer übersehen allerdings, dass das Internet neben Erleichterungen auch rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Ein Rechtsanwalt für IT-Recht kann hier weiterhelfen.

Das IT-Recht umfasst jene Rechtsvorschriften, die alles regeln, was mit der modernen Internet-Kommunikation zu tun hat. Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat, sollten Sie einen Fachanwalt für IT-Recht aufsuchen. Dieser berät Sie vom Urheberrecht bis hin zum Internetrecht. Er beantwortet die Frage, wann Sie wem eine Werbemail schicken dürfen und berät Sie in Haftungsfragen bei Ihrem Web-Shop. Was muss eigentlich im Impressum stehen? Muss der Link zur Streitbeilegungsplattform jeden Händler oder Dienstleister auf der Homepage einbinden? Alles Fragen, die Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt für IT-Recht beantworten kann.

Haftungsfragen

Wer sich dazu entschließt, im Internet Waren anzubieten, einen sog. Webshop, sollte sich zwingend mit der Frage der Haftung beschäftigen. Bereits ein falsches Wort oder ein vergessener Hinweis auf der Homepage kann zu einer kostenintensiven Abmahnung eines Mitbewerbers führen.

Vom Rücknahme- und Umtauschrecht bis hin zur Gewährleistung hat der Betreiber eines Webshops die Besonderheiten des Internethandels zu beachten. In Streitfällen ist es hier natürlich empfehlenswert, einen Rechtsanwalt für IT-Recht zu konsultieren, wie Sie ihn etwa in unserer Kanzlei finden können. Unser Fachanwalt für IT-Recht berät Sie im Vorfeld und hilft Ihnen bereits vorab, Fehler zu vermeiden. Weil ein Händler vergessen hatte, einen Link zur sog. OS-Plattform zu setzen, erließ das Landgericht Bochum (Az. I – 14021/16) eine einstweilige Verfügung und setzte den Streitwert auf 10.000,00 € fest. Eine Menge Geld, die der Händler durch frühzeitige Beratung hätte vermeiden können.

Werbung oder unzulässiger Spam?

Immer öfter wird auch über die Frage gestritten, wann das Versenden von Angeboten oder Newslettern zulässige Werbung oder unzulässiger und sogar strafbarer Spam ist. Unerwünschte Werbung kann für den Absender im Einzelfall immerhin mit einer Strafe von mehreren tausend Euro enden. Doch was ist unzulässige Werbung und was ist erwünschte Information? Das auseinander zu halten, ist nicht immer einfach.

Auch wenn Ihnen empfohlen wird, jeweils das Einverständnis des Kunden einzuholen, stellt sich häufig die Frage der rechtssicheren Umsetzung. Beim regelmäßigen Versenden von Angeboten sollten Sie daher auf jeden Fall im Vorhinein einen Rechtsanwalt für IT-Recht kontaktieren, um mit diesem die Vorgangsweise abzuklären. Unsere Kanzlei verfügt über einen Spezialisten für IT-Recht.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass öffentlich zugängliche Inhalte im Internet von jedem beliebig genutzt werden können. Denn auch diese unterliegen dem Urheberrecht des geistigen „Eigentümers“.

Urheberrecht

Die Übernahme von Texten oder Bildern ohne Erlaubnis aus dem Internet auf die eigene Homepage stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Urheberrechtsschutz umfasst dabei nicht nur Fotos oder Texte, sondern auch das Design.

Dieses muss nicht einmal durch ein Patent geschützt sein. Streng zu unterscheiden ist das Urheberrecht vom sog. Copyright. Letzterer Begriff stammt aus dem angelsächsischen Recht. Das kontinentaleuropäische Urheberrecht unterscheidet sich z. B. darin vom Copyright, dass dieses niemals übertragen werden kann, da es untrennbar mit der Person des Urhebers verbunden ist. Es kann höchstens ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Beraten kann Sie in diesem Zusammenhang ein Fachanwalt für IT-Recht, der Ihre Interessen schützt. Unsere Kanzlei  steht dafür natürlich zur Verfügung.

Dauerthema Datenschutz

Ein Dauerthema im Internet ist natürlich der Datenschutz. Welche Kundendaten dürfen gespeichert werden? Wie lange dürfen Sie gespeichert werden? Wann muss der Inhaber der Daten informiert werden? Fragen, die auch bei genauer Lektüre der einschlägigen Richtlinien von einem Laien nur schwer zu beantworten sind.

Genau beantworten kann Ihnen das insbesondere ein Rechtsanwalt für IT-Recht. Warten Sie nicht so lange, bis Ihnen eine Beschwerde oder eine Klage zugestellt wird.

Unsere Kanzlei berät Sie auch bei Fragen des IT-Rechts

Das Internet hat viele neue Möglichkeiten und Geschäftsfelder geschaffen. In rechtlicher Hinsicht wurden hingegen zahlreiche neue „Stolpersteine“ geschaffen, die es zu vermeiden gilt. Bei allen Fragen Ihrer Internetpräsenz ist ein Fachanwalt für IT-Recht, wie Sie ihn in unserer Kanzlei  finden, der richtige Ansprechpartner.