Weddinger Doppelmord-Prozess: BGH bestätigt Urteil

Beschluss vom 19. März 2013 – 5 StR 80/13

 

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten im Weddinger Doppelmord-Prozess als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

 

Der zur Tatzeit 25-jährige Mehmet Y. schoss am Vormittag des 4. August 2011 in Berlin-Wedding aus kurzer Distanz zwölfmal auf ein parkendes Fahrzeug, in dem sich seine geschiedene Frau und vier weitere Angehörige ihrer Familie befanden. Dabei tötete er zwei der Angehörigen und verletzte einen weiteren schwer; die geschiedene Frau des Angeklagten überlebte. Mehmet Y., der die Trennung von seiner Frau nicht hinnehmen wollte und hierüber in Wut und Hass geraten war, hatte die Tat lange geplant. Bereits im Vorfeld hatte er immer wieder in der Nähe ihrer Wohnung bewaffnet auf eine Gelegenheit gewartet und zudem ihr sowie ihrer Familie gegenüber Todesdrohungen geäußert. Nach der Tat flüchtete der Mehmet Y. und wurde drei Tage später in Berlin festgenommen.

 

Das Landgericht Berlin hat den Mehmet Y. unter anderem wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit dreifachem versuchtem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es für erwiesen an, dass der Täter die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt hatte. Darüber hinaus wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass Mehmet Y. nicht mit einer vorzeitigen Entlassung rechnen kann.